Steuern

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Grundlage

Der Ferengi nimmt, wie es sich für eine gierige Person gehört selbstverständlich auch Steuern.
Diese sind:

  1. Einzahlungs-Gebühren: Abzug bei der Einzahlung auf das Warenkonto.
  2. Lager-Gebühren: Abzug bei jedem 12:00 Uhr Tick.



Einzahlungs-Gebühren

Die Einzahlungs-Gebühren betragen 20% und werden beim Transport/Beamen der Waren auf den Ferengi-Trader direkt einbehalten. Wenn man also 1000 Iridium-Erz auf das Spieler-Konto transferiert, dann werden 200 Iridium-Erz davon sofort einbehalten und nach dem Transfer befinden sich nur 800 IE mehr auf dem Ferengi-Konto, als vorher.

Diese Steuern wirken sich aber nur auf die transferierten Waren und nicht auf die bereits eingezahlten Waren aus. Eine Ausnahme bilden derzeit die Credits, da diese steuerfrei eingezahlt werden können.


Lager-Gebühren

Die Lager-Gebühren betragen 15% und werden jeden Mittag um 12:00 Uhr zum Tick fällig. Diese Steuern werden anhand der gesamten gelagerten Waren, abzüglich eines steuerfreien Lagerraums je Ware berechnet und dann direkt von dem Konto eingezogen. Der steuerfreie Lagerraum beträgt bei Spielern mit Feature-Pack derzeit 200 Lagerraum je Ware und bei Spielern ohne Feature-Pack 100 Lagerraum je Ware.

Wenn man ohne Feature-Pack (also 100 Lagerraum je Ware steuerfrei) über Mittag ...


auf der dem Warenkonto liegen läßt, dann befinden sich hier nach dem Tick nur noch ...

  • 100   2.gif   Nahrung      (Steuerfrei, da es nur 100 Nahrung sind!)
  • 695   4.gif   Iridium-Erz   (15% von 700 IE = 105 IE Steuern)
  • 850   31.gif   Credits        (15% von 1000 Credits = 150 Credits Steuern)



Achtung: Dies ist kein Schreibfehler. Auch auf Credits fallen Lager-Gebühren an!

Die Steuern werden immer auf die gesamten gelagerten Waren erhoben. Daher fallen diese auch auf die gebundenen Waren, die in Warenbörsen-Angeboten oder in Geboten auf Schiffe der Schiffsversteigerung stecken, an.

Wenn nach der Besteuerung weniger Waren verfügbar sind, wie in einem Warenbörsen-Angebot, angeboten, so wird die "bietet"-Seite korrigiert, und die "will"-Seite automatisch im gleichen Verhältnis angepasst.

Achtung: Solange ein gültiges Gebot in der Schiffsversteigerung besteht, so fallen diese Waren nicht mit in die Berechnung. Wird es dieses jedoch kurz vor 12:00 Uhr überboten, so werden die anfallenden Steuern vom Ferengi einbehalten.



Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge