Spieler:AMJeanLucPicard/CdF

Aus STNE-Wiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (CdF wurde nach Spieler:AMJeanLucPicard/CdF verschoben: Nur eine Seite erlaubt pro Spieler, jedoch beliebig viele Unterseiten.)

Version vom 25. November 2009, 21:26 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index
[*****] Fleetadmiral AM Jean Luc Picard [CdF]
43506.gif
Politische Informationen
Art der Regierungsausrichtung
  • Föderalistisch-sozialistisch
Institution
  • [=DGdB=] Die Gilde der Beobachter
Aufbau
  • Föderalismus
Oberhaupt
  • [*****] Fleetadmiral AM Jean Luc Picard [CdF]
Kriegsminister
  • Klingone [* * * *] Admiral Chut Ruv
Verteidigungsminister
  • Mensch [* * * *] Admiral Namura
Diplomat
  • Mensch [* * * *] Admiral Eduardo Hope
Handelsminister
  • Mensch [* * * *] Admiral McMoney
Geheimdienstleiter
  • Halbvulkanier [* * * *] Admiral Ying Yang Senior
Soziale Informationen
Hauptsitz
  • New Terra Alpha
Offiziell verwendete Sprachen
  • deutsch, vulkanisch und klingonisch



Die Charta des Friedens

!!!Derzeit noch vorläufige Fassung der Charta!!!


  • Präambel
  • Die Charta des Friedens, auch bekannt unter Delta-Konvention, soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser Charta des Friedens, verstoßen.
  • Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser Charta sind.</li></ul>
  • Die Paragraphen der Charta des Friedens
  • §1 Die Definition des Friedens.
Abs. 1 Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken.
Abs. 2 Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden.</li></ul>
  • §2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität.
Abs. 1 Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität.
Abs. 2 Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind.
  • §3 Die Definition und das Verhalten bei Angespanntheit.
Abs. 1 Von Angespanntheit wird gesprochen, wenn
  • Einer der Parteien durch den Waffenstillstand die Kriegssituation beendet hat.
  • Eine Partei öffentlich als unerwünscht eingestuft und das beim Gremium vorher zur Abstimmung eingereicht wurde.
  • Einer Partei gar der Flug durch ein Gebiet verboten wurde.
  • Einer Partei Kritik, Verurteilung oder Kriegsverurteilung erklärt worden ist.
  • Abs. 2 Während der Angespanntheit ist es auch ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind. Zivil eingestufte Schiffe hingegen darf man kampfunfähig schießen, bzw. bis zu einem gewissen Grad zerstören. Eine komplette Vernichtung der Flotte ist aber verboten.
    • §4 Die Definition und das Verhalten vom Kriegszustand.
    Abs. 1 Vom Kriegszustand wird gesprochen, sobald eine Partei der anderen Partei den Krieg erklärt hat.
    Abs. 2 Trotz des Kriegszustandes ist es verboten sämtliche zivile Gebäude zu zerstören. Die Produktion von Nahrung muss mindestens gewährleistet werden.
    • §5 Geltungsbereich der Charta des Friedens.
    Abs. 1 Die Charta des Friedens gilt für Siedler und Großmächte im Deltaquadranten.
    Abs. 2 Den Unterzeichnern der Charta des Friedens wird die Möglichkeit eingeräumt §6 einsetzen zu können und zu dürfen.
    • §6 Die Sanktionsmöglichkeiten der Unterzeichner der Charta des Friedens
    Abs. 1 Bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Charta des Friedens werden folgende Sanktionen von einem Gremium festgelegt:
    - Ausschluss aus der Gemeinschaft der Unterzeichner der Charta des Friedens
    - Kriegserklärung
    Abs. 2 Je nach schwere des Verstoßes wird zwischen folgenden Sanktionen entschieden:
    - Kritik
    - Entzug des NAP
    - Entzug des FV
    - Ausschluss aus der Gemeinschaft der Unterzeichner der Charta des Friedens
    - Kriegserklärung
    • §7 Das Gremium
    Abs. 1 Das Gremium sollte aus mindestens 3 Bewohnern bis maximal 5 Bewohnern des Deltaquadranten bestehen und von allen Unterzeichnern der Charta des Friedens alle 3 Monate gewählt werden.
    Abs. 2 Die Wahlen werden jeweils eine Woche lang abgehalten und die nächste Wahl wird jeweils nach 10 Wochen einer Gremiumsperiode bekanntgegeben.
    Abs. 3 Im Gremium dürfen sich nicht mehrere Mitglieder derselben Allianz befinden, hierbei werden Ausbildungsallianzen zu ihren Hauptallianzen gezählt.
    Abs. 4 Das Gremium führt eine Liste der Unerwünschten Parteien unter Angabe in welchem Gebiet sie als unerwünscht gelten.
    Abs. 5 Das Gremium führt des Weiteren eine Liste aller Unterzeichner.
    Abs. 6 Etwaige Maßnahmen, die Verstöße darstellen würden und unerlässlich sein sollten, müssen gemeldet und vom Gremium bewilligt werden.
    Abs. 7 Jede Abstimmung muss innerhalb eines Standardtages einstimmig erfolgen.
    Abs. 8 Abstimmungen aufgrund von fehlenden Stimmen werden wiederholt und bedeuten für den fehlenden eine Verwarnung
    Abs. 9 Drei Verwarnungen bedeuten, dass man aus dem Gremium fliegt und bei der Unterschreitung von 33 % der Gremiumsmitglieder, muss die Wahl sofort neu gestartet werden.
    • §8 Kennzeichnung der Chartazugehörigkeit

    Jeder Unterzeichner sollte, nach Möglichkeit, in seinem Nick folgende Formatierung mit einbinden:

    • [CdF]
    Persönliche Werkzeuge