SKN-Gesetzbuch

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Für die SKN-Kanäle mit Rollenspiel (RPG) gelten besondere Regeln, damit diese einen reinen Spielcharakter behalten. Das gilt insbesonders für die ersten 3 Kanäle des SKN: "Main-Channel", "Archiv historischer Dokumente" und "Notruf". Dort ist auch die Vermischung von Realität und Rollenspiel zu vermeiden.

Jede Verfasser eines SKN-Beitrages ist dafür verantwortlich, seinen Beitrag mit der eingebauten "Vorschau"-Funktion auf Fehler zu überprüfen. Nach der Veröffentlichung kann 5 Minuten lang mit dem kleinen "Bearbeiten"-Button edit_o.gif in der Titelzeile des SKN-Beitrags dieser noch geändert werden.

Verboten sind:

  • reine Nicht-RPG-Beiträge
  • Logbucheinträge
  • spiel-technische Wörter wie "Tick", "Spieler", "Punkte", "Runde", "STNE", "Account", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" usw.
  • Smilies
  • Bezugnahme auf bereits zensierte (geschwärzte) SKN-Beiträge
  • Bezugnahme auf SKN-Beiträge aus dem "Archiv historischer Dokumente" - Ausnahme: der Verfasser erlaubt das.


In einem SKN-Beitrag lassen sich Nicht-RPG-Kommentare unterbringen, die zwischen 2 Platzhaltern zu stehen haben:

[nonRPG] ... Kommentar ... [/nonRPG]

Aber auch in diesen Kommentaren sind persönliche Beleidigungen von Spielern verboten!

Um die Zensur von SKN-Regelverstößen auf eine feste Grundlage zu stellen, wurde das folgende SKN-Gesetzbuch am 11.07.2005 von der Spielleitung erlassen:


SKN-Gesetzbuch


  • § 1 (Formfaktoren)


  • 1.1 (Standardvorgänge)
Die Funktion "Vorschau" dient dazu, Formatierungsfehler von vorneherein auszuschließen. Treten dennoch Formatierungsfehler auf (z.B. [SpielerID] statt [Spieler: ID]), ist dies ein Verstoß und Die Verkann geahndet werden.


  • 1.2 (Zulässigkeit)
Ist ein Rollenspielinhalt gefordert, sind Begriffe, die nicht zulässig für einen formgerechten Rollenspielbeitrag sind, zu unterlassen. In rollenspielbezogenen Inhalten dürfen keine nicht-rollenspielbezogene Wörter oder Zeichen verwendet werden. Begriffe, die unmittelbar mit STNE als "Spiel" zu tun haben, sind ebenfalls verboten und dürfen nicht Teil eines rollenspielbezogenen Beitrags sein.
Hierzu zählen unter anderem Wörter wie beispielsweise: "Tick", "Spieler", "Account", "STNE", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" sowie andere spiel-mechanische Begriffe.
Die Verwendung von Logbucheinträgen oder die Verwendung von Chat-"Smilies" (Emoticons, zb Smile, XD, ^^ ) und sonstigen Chat-Ausdrücken (lol, rofl, *lach*, *heul*, *hust* etc.) ist nicht erlaubt, es sei denn sie dienen zur rpg-mäßigen Verdeutlichung der Handlung des Charakters in einer SKN/Main-|Notruf- Kanal Nachricht. Das SSKN ist ausdrücklich von dieser Regelung ausgenommen. (Referenz: SKN/Main-Kanal Beitrag Nr.45907)(Diese Ausnahme gilt nur für z.B. *pffft* *hust*)
Alle hier aufgeführten Punkte dürfen nur in als "Nicht-Rollenspiel" gekennzeichneten Abschnitten benutzt werden. (Siehe § 2.1 Non-RPG-Beiträge)


  • 1.3 (Sonderfall "Archiv Historische Dokumente")
Siehe Regeln zum "Archiv Historische Dokumente". Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet.


  • 1.4 (Regeln der Kanäle)
In jedem Kanal gelten die in der Information über den Kanal verfassten Regeln. Ist es ein offizieller Kanal und kein Kanal eines Siedlers, werden Regelverstöße geahndet.
Jeder Spieler ist verpflichtet, ihm auffallende Gesetzeslücken oder leicht umgehbare Gesetzte dem zuständigen Richter zu melden, damit dieser eine Ausnutzung nach § 2.7 und § 2.8 verhindern kann.



  • § 2 (Regeln)


  • 2.1 (Nicht-Rollenspiel-Beiträge)
Reine nichtrollenspielbezogene Beiträge sind in sog. System-Rollenspielkanälen (Systemchannels: "Main-Channel", "Archiv historischer Dokumente" und "Notruf") nicht zulässig.
Auch Beiträge, die ein Mindestmaß an Rollenspiel-Inhalten beinhalten, dennoch eher dazu dienen, nichtrollenspielbezogene Inhalte zu publizieren, fallen unter diese Regel.
Kleine nichtrollenspielbezogene Kommentare, die z.B. als Erklärung für den rollenspielbezogenen Inhalt dienen, sind zulässig, müssen aber mit [nonrpg]-Platzhaltern gekennzeichnet werden: [nonrpg] ... Non-RPG-Inhalt ... [/nonrpg].
Hinweis [nonrpg] - Tag: Der [nonrpg] - Tag ist ausschließlich dazu gedacht rollenspielbezogene Begriffe/Handlungen zu erklären. Er ist nicht dazu gedacht Beweise des Spielgeschehens zu offenbaren, andere Spieler zu beleidigen, Drohungen auszusprechen oder das Verhalten der Personen hinter dem Account zu kommentieren. Er dient nur der Erklärung eigener Handlungen im Spielgeschehen.


  • 2.2 (Bezugnahme auf Non-RPG Beiträge oder zensierte Beiträge*)
Werden Beiträge publiziert, die Bezug nehmen auf einen nichtrollenspielbezogenen Inhalt, sind diese zu zensieren und als Regelverstoß zu ahnden.
Beiträge, welche Bezug nehmen auf einen zensierten* Beitrag, sind ebenfalls zu zensieren.
* Zensierte Beiträge = Dunkelgrau eingefärbte Beiträge mit Titel "deleted by (ID-Nummer)".


  • 2.3 (Bezugnahme von SKN-Beiträgen auf "Archiv"-Beiträge)
SKN-Beiträge dürfen in keinster Weise Bezug auf einen "Archiv"-Beitrag nehmen, wenn der Schreiber des "Archiv"-Beitrags nicht sein schriftliches Einverständnis dazu gibt. (Dies wird nur geahndet wenn der "Archiv"-Schreiber Anklage erhebt!)


  • 2.4 (Regelverstöße)
Wird gegen die STNE-Spielregeln verstoßen, so ist dies im STNE-Forum* und keinesfalls in einem rollenspielbezogenen SKN-Kanal anzuklagen. Ebenso dürfen solche Verstöße keinerlei Grundlage für einen rollenspielbezogenen Beitrag sein.
* STNE-Forum Gerichtshof =
http://forum.stne.net/viewforum.php?f=8 .


  • 2.5 (Referenzen auf Geschehnisse außerhalb STNE)
Ereignisse außerhalb von STNE dürfen keine Grundlage für rollenspielbezogene Inhalte darstellen.


  • 2.6 (Beleidigungen)


  • 2.6.1 (-> rollenspielbezogen)
Wird innerhalb eines rollenspielmäßigen Beitrages ein RPG-Charakter beleidigt, ist dies zulässig - sofern es nicht auf die Person bezogen ist, die hinter dem Account "steckt". Allerdings sollte dennoch ein gewisses Maß eingehalten werden.


  • 2.6.2 (-> nicht-rollenspielbezogen)
Wird in einem Non-RPG Abschnitt ein Spieler beleidigt, ist dies als ein Vergehen anzusehen und zu bestrafen.


  • 2.7 (Umgehen und Biegen des Regelbereichs)
Sollte ein Spieler absichtlich versuchen, das Regelwerk oder die Institution des Gerichtshof zu umgehen / außer Kraft zu setzen / zu verhöhnen, so ist dies als Regelverstoß anzusehen.


  • 2.8 (Ausnutzung von Gesetzeslücken)
Versucht ein Spieler nicht, vorhandene Regeln nach § 2.7 zu umgehen oder zu biegen, sondern nutzt gezielt Gesetzeslücken aus, ist dies ebenfalls als Regelverstoß anzusehen und zu bestrafen.


  • 2.9 (Antworten auf einen regelwiedrigen Beitrag)
Ist ein Beitrag offensichtlich regelwiedrig aber noch nicht zensiert, ist es dennoch nicht erlaubt auf diesen Beitrag zu antworten.
Insbesondere Belehrungen über die falsche Platzierung des Beitrags via SKN|SSKN|Notruf - Beitrag gilt als ein klarer Regelverstoß.



  • § 3 (Gesetze)


  • 3.1 (Richter)
Der zuständige Richter hat sich bei jedem Angeklagten gleich zu verhalten: er ist absolut unparteiisch und fair. Persönliche Konflikte, Voreingenommenheit gegen Angeklagte oder Ankläger oder äußere Einflüsse dürfen die Urteilsfindung nicht beeinflussen.
Im Zweifelsfall wird er einen temporären Richter ernennen und diesen beauftragen, ein gerechtes und faires Urteil zu finden.
Sofern möglich, hat er beide Seiten (sowohl Ankläger als auch Angeklagten) zu einer Anklage anzuhören.
Er wird stets nach den Fakten und dem SKN-Gesetzbuch ein Urteil fällen - niemals nach Gefühlen oder Indizien. Im Zweifelsfalle wird er den Angeklagten freisprechen.


  • 3.2 (Zensor)
Die Zensoren haben nur Beiträge zu zensieren, die gegen einen der im Gesetzbuch aufgeführten Paragraphen verstoßen.
Die Zensoren müssen entscheiden, ob eine Zensur - und damit die Zerstörung eines evtl. guten Rollenspiels - sinnvoll und angebracht ist.


  • 3.3 (Reaktionen)
Sollte ein Zensor, Richter oder Ankläger aufgrund einer Handlung im Gerichtshof innerhalb des Spiels angegriffen oder geschädigt werden, wird der betreffende Spieler durch die Spielleitung dafür bestraft werden.
Im Wiederholungsfall oder im Fall besonderer Boshaftigkeit kann das den Ausschluss aus dem Spiel nach sich ziehen. (Siehe auch § 2.5).


  • 3.4 (Gesetzesänderung)
Es können jederzeit die hier aufgeführten Paragraphen inhaltlich verändert werden. Ebenso können neue Paragraphen hinzugefügt oder entfernt werden. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich auf den neusten Stand des SKN-Gesetzbuches zu bringen.


  • 3.5 (Gültigkeit)
Jeder Spieler akzeptiert mit dem Einloggen in seinen STNE- Account diese Gesetze.



  • § 4 (Rechte für den Angeklagten)


  • 4.1 (Inkenntnissetzung)
Jeder Spieler ist über die Zensur seines/seiner Beitrages/Beiträge umgehend durch den Zensor zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, seinen Fehler nach § 4.2 zu korrigieren.
Jeder Spieler ist über eine Anklage im Gerichtshof umgehend durch den Ankläger zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, Stellung zu nehmen.


  • 4.2 (Fehler korrigieren)
Der Verfasser eines Beitrags hat folgende Möglichkeiten, Fehler zu korrigieren:
  • 4.2.1 (Änderungen)
Innerhalb von 5 Minuten ist es möglich, den Inhalt seines Beitrages mittels des "Bearbeiten"-Buttons zu korrigieren.
Solche Fehler sollten im Regelfall jedoch durch das Verwenden der Vorschau-Funktion vermieden werden können. (Siehe § 1.1 Formfaktoren)


  • 4.2.2 (Beitrag als Nachtrag)
Jeder Spieler hat das Recht, Fehler auch durch einen weiteren rollenspielbezogenen Beitrag nachträglich zu erklären bzw. klarzustellen.
Dies muss innerhalb von 48 Stunden und mit ausreichender Rollenspielbegründung geschehen.


  • 4.3 (Revision)
Der Angeklagte hat das Recht, sich im STNE-Forum* gegen eine Anklage zu wehren bzw. eine Stellungnahme abzugeben.
Es liegt im Ermessen des Richters, ob einem Antrag auf Revision stattgegeben wird.
* STNE-Forum SKN-Gerichtshof =
http://forum.stne.net/viewforum.php?f=45 .



  • § 5 (Strafmaß)


Es ist allein dem Richter überlassen, bei einer Bestrafung das Strafmaß anzusetzen. Er wird auf Grund der Schwere der Tat und evtl. Vorstrafen des Angeklagten entscheiden und ein faires Strafmaß ansetzen.


Für Verstöße gegen das SKN-Gesetzbuch werden im Normalfall Verwarnungen oder SKN-Sperren verhängt.


Urteile des Richters sind immer mit Begründung zu verfassen und die verhängten Strafen genau zu definieren.



Siehe auch:


Persönliche Werkzeuge