SKN-Gesetzbuch

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Version vom 11. Januar 2011, 15:07 Uhr von Terrell (Diskussion | Beiträge)
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Für die SKN-Kanäle mit Rollenspiel (RPG) gelten besondere Regeln, damit diese einen reinen Spielcharakter behalten. Das gilt insbesonders für die ersten 3 Kanäle des SKN: "Main-Channel", "Archiv historischer Dokumente" und "Notruf". Dort ist auch die Vermischung von Realität und Rollenspiel zu vermeiden.

Jede Verfasser eines SKN-Beitrages ist dafür verantwortlich, seinen Beitrag mit der eingebauten "Vorschau"-Funktion auf Fehler zu überprüfen. Nach der Veröffentlichung kann 5 Minuten lang mit dem kleinen "Bearbeiten"-Button edit_o.gif in der Titelzeile des SKN-Beitrags dieser noch geändert werden.

Verboten sind:

  • reine Nicht-RPG-Beiträge
  • Logbucheinträge
  • spiel-technische Wörter wie "Tick", "Spieler", "Punkte", "Runde", "STNE", "Account", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" usw.
  • Smilies
  • Bezugnahme auf bereits zensierte (geschwärzte) SKN-Beiträge
  • Bezugnahme auf SKN-Beiträge aus dem "Archiv historischer Dokumente" - Ausnahme: der Verfasser erlaubt das.


In einem SKN-Beitrag lassen sich Nicht-RPG-Kommentare unterbringen, die zwischen 2 Platzhaltern zu stehen haben:

[nonRPG] ... Kommentar ... [/nonRPG]

Aber auch in diesen Kommentaren sind persönliche Beleidigungen von Spielern verboten!

Um die Zensur von SKN-Regelverstößen auf eine feste Grundlage zu stellen, wurde das folgende SKN-Gesetzbuch am 11.07.2005 von der Spielleitung erlassen und in der Zwischenzeit mehrmals angepasst:


SKN-Gesetzbuch



  • § 1  Allgemeines - Geltungsbereich

      1.1  (Regeln der Kanäle)
      In jedem Kanal gelten die in der Information über den Kanal verfassten Regeln. Ist es ein offizieller Kanal und kein Kanal eines Siedlers, werden Regelverstöße geahndet. Offizielle Kanäle, für die diese Gesetze gelten, sind die Kanäle 1 (Mainchannel), 2 (Archiv Historischer Dokumente) und 3 (Notrufkanal).

      1.2  (Sonderfall "Archiv Historische Dokumente")
      Siehe Regeln zum "Archiv Historische Dokumente". Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet.



  • § 2  Formfaktoren - RPG-Inhalte

      2.1  (Standardvorgänge)
      Die Funktion "Vorschau" dient dazu, Formatierungsfehler und Rechtschreibfehler von vorneherein auszuschließen. Treten dennoch Formatierungsfehler auf (z.B. [SpielerID] statt [Spieler: ID]), ist dies ein Verstoß und wird geahndet.

      2.2  (Rollenspiel-Inhalt)
      Ist ein Rollenspielinhalt gefordert, sind Begriffe (siehe §2.3ff), die nicht zulässig für einen formgerechten Rollenspielbeitrag sind, zu unterlassen.

      2.3  (Spielmechanische Begriffe)
      In rollenspielbezogenen Inhalten dürfen keine nicht-rollenspielbezogenen Wörter verwendet werden. Begriffe, die unmittelbar mit STNE als "Spiel" zu tun haben, sind ebenfalls verboten und dürfen nicht Teil eines rollenspielbezogenen Beitrags sein. Hierzu zählen unter anderem Wörter wie beispielsweise: "Tick", "Spieler", "Account", "STNE", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" sowie andere spiel-mechanische Begriffe.

      2.4  (Chat-Begriffe und Emoticons)
      Die Verwendung von Chat-"Smilies" (Emoticons, z.B. Smile, XD, ^^ ) und sonstigen Chat-Ausdrücken (lol, rofl, *lach*, *heul*, *hust* etc.) ist nicht erlaubt. Erlaubt sind Handlungsbegriffe, die zur rpg-mäßigen Verdeutlichung der Tätigkeit des Charakters in einer SKN/Main-|Notruf- Kanal Nachricht dienen. (Referenz: SKN/Main-Kanal Beitrag Nr.45907 - Diese Ausnahme gilt nur für z.B. *hust*, *hicks*)

      2.5  (Logbucheintragungen)
      Die Verwendung von (echten und gefälschten) Logbucheinträgen (auch auszugsweise) ist verboten. Die Verwendung von externen Quellen zur Propagierung von Logbucheinträgen innerhalb eines Artikels ist ebenfalls untersagt.

      2.6  (Rechtschreibung)
      Die Rechtschreibung innerhalb eines Artikels darf nicht als Grundlage für eine Anklage herangezogen werden. Dennoch ist jeder Autor (insbesondere im RPG-Teil) dazu angehalten, auf seine Rechtschreibung zu achten, bzw. den Text so zu publizieren, dass er für jeden lesbar ist.
      2.7  (Beitragszugehörigkeit)
      Beiträge sind entsprechend ihrer Aussagebestimmung, als auch ihres rollenspieltechnischen Hintergrunds im jeweiligen RPG-Channel unterzubringen. Orientierungspunkte können die jeweiligen Informationstexte der Systemkanäle bieten.

      2.8  (Bezugnahme auf Non-RPG Beiträge oder zensierte Beiträge*)
      Werden Beiträge publiziert, die Bezug nehmen auf einen nichtrollenspielbezogenen Inhalt, sind diese zu zensieren und als Regelverstoß zu ahnden. Beiträge, welche Bezug nehmen auf einen zensierten* Beitrag, sind ebenfalls zu zensieren.

      * Zensierte Beiträge = Dunkelgrau eingefärbte Beiträge mit Titel "deleted by (ID-Nummer)".

      2.9  (Bezugnahme von SKN-Beiträgen auf "Archiv"-Beiträge und/oder private Transmissionen)
      SKN-Beiträge dürfen in keinster Weise Bezug auf einen "Archiv"-Beitrag oder auf private Transmissionen nehmen, wenn der Schreiber des "Archiv"-Beitrages bzw. der Transmission nicht sein schriftliches Einverständnis dazu gibt. (Dies wird nur geahndet, wenn der Schreiber des "Archiv"-Beitrages bzw. der Transmission Anklage erhebt)

      2.10  (Referenzen auf Geschehnisse außerhalb STNE)
      Ereignisse außerhalb von STNE dürfen keine Grundlage für rollenspielbezogene Inhalte darstellen.

      2.11  (Beleidigungen)
      Wird innerhalb eines Rollenspielmäßigen Beitrages ein RPG-Charakter beleidigt, ist dies zulässig - sofern es nicht auf die Person bezogen ist, die hinter dem Account "steckt". Allerdings sollte dennoch ein gewisses Maß eingehalten werden.

      2.12  (Gewaltdarstellung und Pornographie)
      Die plastische, ausführliche Darstellung von übermäßiger willkürlicher Gewalt in verherrlichender oder verharmlosender Form und/oder eindeutiger sexueller Handlungen sind verboten.

      2.13  (Antworten auf einen regelwidrigen Beitrag)
      Ist ein Beitrag offensichtlich regelwidrig aber noch nicht zensiert, ist es dennoch nicht erlaubt auf diesen Beitrag zu antworten. Insbesondere Belehrungen über die falsche Platzierung des Beitrags via SKN|SSKN|Notruf - Beitrag gilt als ein klarer Regelverstoß.

      2.14  (Namensänderung)
      Eine Ausnutzung der Funktion der Namensänderung, um einem RPG einen anderen Sinn zu geben, als der Schreiber dies beabsichtigte, ist strafbar.



  • § 3  Non-RPG

      3.1  (Nicht-Rollenspiel-Beiträge)
      Reine nichtrollenspielbezogene Beiträge sind nicht zulässig. Auch Beiträge, die ein Mindestmaß an Rollenspiel-Inhalten beinhalten, dennoch eher dazu dienen, nichtrollenspielbezogene Inhalte zu publizieren, fallen unter diese Regel.

      3.2  (Non-RPG Kommentare)
      Kleine nichtrollenspielbezogene Kommentare, die z.B. als Erklärung für den rollenspielbezogenen Inhalt dienen, sind zulässig, müssen aber mit [nonrpg]-Platzhaltern gekennzeichnet werden: [nonrpg] ... Non-RPG-Inhalt ... [/nonrpg].

      3.3  (Verwendung des [nonrpg] - Tags)
      Der [nonrpg] - Tag ist ausschließlich dazu gedacht rollenspielbezogene Begriffe/Handlungen zu erklären. Er dient nur der Erklärung von Verwendeten Begriffen sowie der eigenen Handlungen im Spielgeschehen.

      3.4  (Nicht Zulässige Inhalte in [nonrpg] - Tags)
      Neben den vorgenannten Kriterien sind die folgenden Punkte unzulässig:
      - Beleidigung von anderen Personen (sowohl Ingame und insbesondere auch Outgame)
      - Drohungen gegen andere Personen (sowohl Ingame und insbesondere auch Outgame)
      - Kommentare zu Handlungen anderer Personen, insbesondere Verstöße gegen das SKN-GB, Rechtschreibungsdiskussionen und outgame-Handlungen. - Kommentare ohne jeden Bezug zum anhängenden/vorhergehenden RPG-Beitrag



  • § 4  Gesetze und Gerichtshof

      4.1  (Richter)
      Der zuständige Richter hat sich bei jedem Angeklagten gleich zu verhalten: er ist absolut unparteiisch und fair. Persönliche Konflikte, Voreingenommenheit gegen Angeklagte oder Ankläger oder äußere Einflüsse dürfen die Urteilsfindung nicht beeinflussen.
      Im Zweifelsfall wird er einen temporären Richter ernennen und diesen beauftragen, ein gerechtes und faires Urteil zu finden.
      Sofern möglich, hat er beide Seiten (sowohl Ankläger als auch Angeklagten) zu einer Anklage anzuhören.
      Er wird stets nach den Fakten und dem SKN-Gesetzbuch ein Urteil fällen - niemals nach Gefühlen oder Indizien. Im Zweifelsfalle wird er den Angeklagten freisprechen.

      4.2  (Zensor)
      Die Zensoren haben nur Beiträge zu zensieren, die gegen einen der im Gesetzbuch aufgeführten Paragraphen verstoßen.
      Eine Anklage sollte bei hohem RPG-Gehalt eines Beitrages ohne Zensur stattfinden, um den Spielfluss zu erhalten. Die Zensoren müssen entscheiden, ob eine Zensur - und damit die Zerstörung eines evtl. guten Rollenspiels - sinnvoll und angebracht ist.
      Verstöße gegen das SKN-GB sind auch ohne Zensur anzuklagen. Oberste Priorität ist der Schutz des Rollenspiels.

      4.3  (Reaktionen)
      Sollte ein Zensor, Richter oder Ankläger aufgrund einer Handlung im Gerichtshof innerhalb des Spiels angegriffen oder geschädigt werden, wird der betreffende Spieler durch die Spielleitung dafür bestraft werden.
      Im Wiederholungsfall oder im Fall besonderer Boshaftigkeit kann das den Ausschluss aus dem Spiel nach sich ziehen.

      4.4  (Gesetzesänderung)
      Es können jederzeit die hier aufgeführten Paragraphen inhaltlich verändert werden. Ebenso können neue Paragraphen hinzugefügt oder entfernt werden. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich auf den neusten Stand des SKN-Gesetzbuches zu bringen. Gesetzesänderungen werden im Forum unter "SKN-Gerichtshof" - "News und Diskussionen" - mit Inkrafttreten veröffentlicht.

      4.5  (Umgehen und Biegen des Regelbereichs)
      Sollte ein Spieler absichtlich versuchen, das Regelwerk oder die Institution des Gerichtshof zu umgehen / außer Kraft zu setzen, so ist dies als Regelverstoß anzusehen.

      4.6  (Ausnutzung von Gesetzeslücken)
      Nutzt ein Spieler gezielt Gesetzeslücken aus, ist dies ebenfalls als Regelverstoß anzusehen und zu bestrafen.

      4.7  (Gültigkeit)
      Jeder Spieler akzeptiert mit dem Einloggen in seinen STNE- Account diese Gesetze.



  • § 5  Rechte für den Angeklagten

      5.1  (Inkenntnissetzung)
      Jeder Spieler ist über die Zensur seines/seiner Beitrages/Beiträge umgehend durch den Zensor zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, seinen Fehler nach § 5.2 in Form eines Nachtragsbeitrags zu korrigieren.
      Jeder Spieler ist über eine Anklage im Gerichtshof umgehend durch den Ankläger zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, Stellung zu nehmen.

      5.2  (Fehler korrigieren)
      Der Verfasser eines Beitrags hat folgende Möglichkeiten, Fehler zu korrigieren:

        5.2.1  (Änderungen)
        Innerhalb von 5 Minuten ist es möglich, den Inhalt seines Beitrages mittels des "Bearbeiten"-Buttons zu korrigieren.
        Solche Fehler sollten im Regelfall jedoch durch das Verwenden der Vorschau-Funktion vermieden werden können. (Siehe § 1.1 Formfaktoren)

        5.2.2  (Erklärungsbeitrag als Nachtrag)
        Jeder Spieler hat das Recht, Fehler auch durch einen weiteren rollenspielbezogenen Beitrag nachträglich zu erklären bzw. klarzustellen.
        Dies muss innerhalb von 12 Stunden nach dem Verfassen der ursprünglichen Nachricht und mit ausreichender Rollenspielbegründung geschehen.
        Eine Zensur des Artikels und eine damit verbundene Anklage, verlängert diese Frist um weitere 12 Stunden ab dem Zeitpunkt der Anklage.


      5.3  (Strafaussetzung)
      Der Angeklagte hat das Recht eine Strafaussetzung auf Basis eines laufenden RPGs zu beantragen.
      Er hat die Pflicht dieses während seiner Verhandlung vor dem Gericht vorzubringen und zu begründen.

      5.4  (Verteidigung)
      Der Angeklagte hat das Recht, sich im STNE-Forum* gegen eine Anklage zu wehren bzw. eine Stellungnahme abzugeben. Ein Urteil wird ohne Aussage des Angeklagten nicht vor Ablauf von 48 Stunden nach einer Anklage gefasst.
      Versäumt der Angeklagte sich zu verteidigen, so geht dieses Versäumnis zu Lasten des Angeklagten.

      5.5  (Revision)
      Der Angeklagte hat das Recht, eine Revision zu beantragen.
      Hierzu ist ein formgerechter Antrag, der neue Fakten enthalten muss, vorzubringen. (d.h. Fakten die im Verfahren bisher nicht berücksichtigt wurden)
      Es liegt im Ermessen des Richters, ob einem Antrag auf Revision stattgegeben wird.

      * STNE-Forum SKN-Gerichtshof = {link: http://forum.stne.net/viewforum.php?f=9}.




  • § 6  Strafmaß und Urteil

      6.1  (Strafmaß)
      Es ist allein dem Richter überlassen, bei einer Bestrafung das Strafmaß anzusetzen. Den Anklägern steht es frei einen Vorschlag für das Strafmaß zu unterbreiten.
      Das Gericht wird auf Grund der Schwere der Tat und eventueller Vorstrafen des Angeklagten entscheiden und ein faires Strafmaß ansetzen. Die RPG-Erfahrung eines Angeklagten wird bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
      Für Verstöße gegen das SKN-Gesetzbuch werden im Normalfall Verwarnungen oder SKN-Sperren verhängt. Die verhängten Strafen sind genau zu definieren.

      6.1  (Urteil)
      Urteile des Richters sind immer mit Begründung zu verfassen. Sollte bereits in der Anklage eine schlüssige Begründung vorhanden sein, kann auf diese verwiesen werden.


Siehe auch:


Persönliche Werkzeuge