Down Under/Verfassung

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Ein zufriedener Kanzler myselection[VSG] =DOWN UNDER= betritt das Rednerpult, um die Ergebnisse der letzten abschließenden Down Under Konferenz zu präsentieren. Nachdem sich die Lautstärke im Konferenzsaal etwas gesenkt hat, beginnt er zu sprechen.

Werte Anwesende, Werter Delta-Quadrant,


ich freue mich sehr heute hier dem Delta-Quadranten zu verkünden, was wir in nächtelanger Kleinarbeit in der letzten Zeit auf die Beine gestellt haben. Wir die Nachbarn von Down Under sind zusammengekommen, um den Frieden in Down Under zu sichern. Es wurde die Grundlage für eine sehr große Gemeinschaft geschaffen, die auch in Zukunft wachsen und gedeien soll. Sie soll für den Frieden in Down Under einstehen und unter Umständen auch bereit sein dafür zu kämpfen. Die Gemeinschaft ist losgelöst von Rassen und Allianzen und immer gerne Bereit weitere Mitglieder aufzunehmen, die Ihre Kernwelten in Down Under haben.


Der Auslöser, warum wir uns zusammen gefunden haben, ist die akute Bedrohung durch die Imperiale Klingonische Garde, die das Wurmloch kontrollieren und damit eine Millitärische Präsenz in Down Under aufbauen wollen. Diese zu beseitigen ist jedoch nicht mehr länger unser einziges Primärziel.


Vielmehr möchten wir hiermit organisatorische Grundlage dazu schaffen, um jetzt und auch in Zukunft Down Under sowohl gegenüber internen, als auch gegenüber externen Gefahren zu schützen. Die Regeln und Gesetze, die für dieses Ziel benötigt wurden, wurden so gut es geht ausgearbeitet und werden auch auch weiterhin verfeinert. Ein großes Maß an Arbeit wurde hierbei in die demokratische Gerechtigkeit, dem Schutz und der Hilfe junger Mitsiedler aber auch der Wehrfähigkeit Down Unders gegenüber Aggressoren gesteckt.


Sollten Sie also auch einige Ihrer Welten in Down Under haben, so melden Sie sich einfach im SKN-Kanal "=DOWN UNDER= *Infokanal*" (919). Hier erhalten Sie auch unsere aktuelle Verfassung nocheinmal komplett zum Nachlesen.


Dennoch möchte ich mir hiermit nocheinmal die Zeit nehmen, um diese zu verlesen.


1. Grundsätze der Konferenz Die Mitgliedsnationen erkennen uneingeschränkt an:


1.1. Die Freiheit aller Nationen in Down Under ist unantastbar. 1.2. Alle Nationen in Down Under haben das Recht, Ihre Staatsform und Gesellschaftsform frei zu wählen. 1.3. Alle Nationen in Down Under haben das Recht auf Selbstbestimmung. 1.4. Alle Nationen in Down Under haben in ihren Hoheitsgebieten die uneingeschränkte Rechtshoheit. 1.5. Hoheitsgebiet einer Nation sind ihre Kolonien und die Raumsektoren, die diese Kolonien beheimaten. 1.6. Die Mitgliedsnationen der Konferenz führen keine Angriffskriege gegen andere Nationen, die in Down Under ansässig sind. 1.7. Die Mitgliedsnationen führen keinerlei aggressive Aktionen gegen andere in Down Under ansässige Nationen aus. 1.8. Die Mitgliedsnationen lehnen grundsätzlich militärische Maßnahmen als Mittel zur Konfliktlösung in Bezug auf andere in Down Under ansässige Nationen ab. 1.9. Alle Nationen in Down Under haben jedoch das fundamentale Recht zur Selbstverteidigung. 1.10. Jede Mitgliedsnationen verpflichtet sich mit Beitritt der Konferenz alle vorherig genannten Grundsätze zu unterstützen und nach Innen und Aussen zu verteidigen.


2. Mitgliedschaft, Verwaltung und Beschlußfassung der Konferenz


2.1. Jede Nation, die mit mindestens drei ihrer Kolonien in Down Under ansässig ist, kann Mitglied werden. 2.2. Jede Nation erhält für jeden in Down Under besiedelten Planeten ein Stimmrecht in der Konferenz. 2.3. Nationen, die nicht Mitglied der Konferenz sind, können sich von antragsberechtigten Nationen in der Konferenz vertreten lassen und so ihre Begehren vorbringen. 2.4. Grundsätzlich sind alle Mitgliedsnationen der Konferenz gleich. 2.5. Beschlüsse der Konferenz werden von allen Mitgliedsnationen als rechtsverbindlich anerkannt. 2.6. Die Konferenz fasst Beschlüsse durch Zustimmung von mindestens 2/3 der beschließenden Mitgliedsnationen. 2.7. Für eine Änderung oder Erweiterung der unter Punkt 1 genannten Grundsätze ist eine 3/4 Mehrheit der beschließenden Mitgliedsnationen erforderlich.


3. Befugnisse der Konferenz


3.1. Wenn die Konferenz ein Eingreifen in einen Konflikt beschließt, ist ihre vorrangige Aufgabe die Vermittlung zwischen den Konfliktparteien zur Herbeiführung einer friedlichen Beilegung des Konflikts. 3.2. Vermittler kann dabei jede Mitgliedsnation der Konferenz sein. 3.3. Die Konferenz kann auf Antrag Beobachter zur Einhaltung eines Schlichtungsabkommens oder eines von der Konferenz vermittelten Schlichtungsabkommens entsenden. 3.4. Die Konferenz kann auf Antrag Friedenssicherungskräfte zur Einhaltung oben genannter Schlichtungsabkommen entsenden. 3.5. Die Konferenz kann auf Antrag Friedenssicherungskräfte entsenden, um eine Nation Down Unders vor Übergriffen einer anderen in Down Under ansässigen Nation zu schützen. 3.6. Die Konferenz kann auf Antrag Friedenssicherungskräfte entsenden, um die Beilegung eines Konflikts zu erzwingen. 3.7. In diesem Fall sieht die Konferenz einen Angriff auf eine in Down Under ansässige Nation als notwendigerweise akzeptabel an. Dabei darf der Angriff ausschließlich von Mitgliedsnationen der Konferenz oder deren Verbündeten, auf ausdrücklichen und speziellen Beschluß der Konferenz hin ausgeführt werden.


Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.


Kanzler myselection[VSG] =DOWN UNDER=, vom Volk der Ba'ku, und Mitglied der Down Under-Konfernz, Ende.


Bevor das Bild zu dem offiziellen Down Under Logo wechselt, ist noch zu erkennen, wie sich viele Mitglieder der Konferenz die Hände schütteln und gemeinsam lachend zum aufgebauten Buffet schreiten.



Siehe auch:

Persönliche Werkzeuge