Clusterland

Aus STNE-Wiki

(Unterschied zwischen Versionen)
Wechseln zu: Navigation, Suche
K
Zeile 1: Zeile 1:
 +
{{menue}}
 +
<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>

Version vom 14. März 2006, 17:04 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index

CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410


Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:


1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne

spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys

dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.


2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle

hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und

Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu

leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden

Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.


3. Der Einflug in Orbits von LC-Planeten sowie die Nutzung von

LC-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist

strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der

Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster jegliche

Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.


4. Militärischer Flugverkehr von nicht im Clusterland siedelnden

Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten

pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht

angemessene Reaktionen der Flugkontrolle nach sich.


5. Fremde Sonden und Aufklärungsschiffe sind strengstens verboten und

werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die

Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist

frühzeitig mit der Führung des LCM Kontakt aufzunehmen.


Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:


1. Für Vergehen innerhalb des Clusterlands kommt die Gerichtsbarkeit

sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird

nicht akzeptiert.


2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in

Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir

werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.


3. Als Händler-Nation sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei

Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Handelsminister auf.


4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der

entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.


5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum des Lorenz Clusters

sowie unserer im Clusterland siedelnden Freunde und Partner wird

entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!


Kontakte:

Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und

Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten

Kontakte (beschleunigt die Bearbeitung):


[ L C M - Präsident ] Joker (9287)
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)
[ L C M ] Reskator (24687)
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)

Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)

Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)



Persönliche Werkzeuge