SKN-Gesetzbuch
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Für die SKN-Kanäle mit Rollenspiel (RPG) gelten besondere Regeln, damit diese einen reinen Spielcharakter behalten. Das gilt insbesonders für die ersten 3 Kanäle des SKN: "Main-Channel", "Archiv historischer Dokumente" und "Notruf". Dort ist auch die Vermischung von Realität und Rollenspiel zu vermeiden.
Jede Verfasser eines SKN-Beitrages ist dafür verantwortlich, seinen Beitrag mit der eingebauten "Vorschau"-Funktion auf Fehler zu überprüfen. Nach der Veröffentlichung kann 5 Minuten lang mit dem kleinen "Bearbeiten"-Button in der Titelzeile des SKN-Beitrags dieser noch geändert werden.
Verboten sind:
- reine Nicht-RPG-Beiträge
- Logbucheinträge
- spiel-technische Wörter wie "Tick", "Spieler", "Punkte", "Runde", "STNE", "Account", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" usw.
- Smilies
- Bezugnahme auf bereits zensierte (geschwärzte) SKN-Beiträge
- Bezugnahme auf SKN-Beiträge aus dem "Archiv historischer Dokumente" - Ausnahme: der Verfasser erlaubt das.
In einem SKN-Beitrag lassen sich Nicht-RPG-Kommentare unterbringen, die zwischen 2 Platzhaltern zu stehen haben:
[nonRPG] ... Kommentar ... [/nonRPG]
Aber auch in diesen Kommentaren sind persönliche Beleidigungen von Spielern verboten!
Um die Zensur von SKN-Regelverstößen auf eine feste Grundlage zu stellen, wurde das folgende SKN-Gesetzbuch am 11.07.2005 von der Spielleitung erlassen:
SKN-Gesetzbuch
- § 1 (Formfaktoren)
- 1.1 (Standardvorgänge)
- Die Funktion "Vorschau" dient dazu, Formatierungsfehler von vorneherein auszuschließen. Treten dennoch Formatierungsfehler auf (z.B. [SpielerID] statt [Spieler: ID]), ist dies ein Verstoß und kann geahndet werden.
- 1.2 (Zulässigkeit)
- Ist ein Rollenspielinhalt gefordert, sind Begriffe, die nicht zulässig für einen formgerechten Rollenspielbeitrag sind, zu unterlassen. In rollenspielbezogenen Inhalten dürfen keine nicht-rollenspielbezogene Wörter oder Zeichen verwendet werden. Begriffe, die unmittelbar mit STNE als "Spiel" zu tun haben, sind ebenfalls verboten und dürfen nicht Teil eines rollenspielbezogenen Beitrags sein.
- Hierzu zählen unter anderem Wörter wie beispielsweise: "Tick", "Spieler", "Account", "STNE", "Forum", "Bug", "Admin", "Multi" sowie andere spiel-mechanische Begriffe.
- Die Verwendung von Logbucheinträgen oder die Verwendung von "Smilies" und sonstigen Chat-Zeichen (Emoticons) ist nicht erlaubt.
- Alle hier aufgeführten Punkte dürfen nur in als "Nicht-Rollenspiel" gekennzeichneten Abschnitten benutzt werden. (Siehe § 2.1 Non-RPG-Beiträge)
- 1.3 (Sonderfall "Archiv Historische Dokumente")
- Siehe Regeln zum "Archiv Historische Dokumente". Verstöße gegen diese Regeln werden geahndet.
- 1.4 (Regeln der Kanäle)
- In jedem Kanal gelten die in der Information über den Kanal verfassten Regeln. Ist es ein offizieller Kanal und kein Kanal eines Siedlers, werden Regelverstöße geahndet.
- Jeder Spieler ist verpflichtet, ihm auffallende Gesetzeslücken oder leicht umgehbare Gesetzte dem zuständigen Richter zu melden, damit dieser eine Ausnutzung nach § 2.7 und § 2.8 verhindern kann.
- § 2 (Regeln)
- 2.1 (Nicht-Rollenspiel-Beiträge)
- Reine nichtrollenspielbezogene Beiträge sind in sog. System-Rollenspielkanälen (Systemchannels: "Main-Channel", "Archiv historischer Dokumente" und "Notruf") nicht zulässig.
- Auch Beiträge, die ein Mindestmaß an Rollenspiel-Inhalten beinhalten, dennoch eher dazu dienen, nichtrollenspielbezogene Inhalte zu publizieren, fallen unter diese Regel.
- Kleine nichtrollenspielbezogene Kommentare, die z.B. als Erklärung für den rollenspielbezogenen Inhalt dienen, sind zulässig, müssen aber mit [nonrpg]-Platzhaltern gekennzeichnet werden: [nonrpg] ... Non-RPG-Inhalt ... [/nonrpg].
- 2.2 (Bezugnahme auf Non-RPG Beiträge oder zensierte Beiträge*)
- Werden Beiträge publiziert, die Bezug nehmen auf einen nichtrollenspielbezogenen Inhalt, sind diese zu zensieren und als Regelverstoß zu ahnden.
- Beiträge, welche Bezug nehmen auf einen zensierten* Beitrag, sind ebenfalls zu zensieren.
- * Zensierte Beiträge = Dunkelgrau eingefärbte Beiträge mit Titel "deleted by (ID-Nummer)".
- 2.3 (Bezugnahme von SKN-Beiträgen auf "Archiv"-Beiträge)
- SKN-Beiträge dürfen in keinster Weise Bezug auf einen "Archiv"-Beitrag nehmen, wenn der Schreiber des "Archiv"-Beitrags nicht sein schriftliches Einverständnis dazu gibt. (Dies wird nur geahndet wenn der "Archiv"-Schreiber Anklage erhebt!)
- 2.4 (Regelverstöße)
- Wird gegen die STNE-Spielregeln verstoßen, so ist dies im STNE-Forum* und keinesfalls in einem rollenspielbezogenen SKN-Kanal anzuklagen. Ebenso dürfen solche Verstöße keinerlei Grundlage für einen rollenspielbezogenen Beitrag sein.
- * STNE-Forum Gerichtshof =
- http://forum.stne.net/viewforum.php?f=8 .
- 2.5 (Referenzen auf Geschehnisse außerhalb STNE)
- Ereignisse außerhalb von STNE dürfen keine Grundlage für rollenspielbezogene Inhalte darstellen.
- 2.6 (Beleidigungen)
- 2.6.1 (-> rollenspielbezogen)
- Wird innerhalb eines rollenspielmäßigen Beitrages ein RPG-Charakter beleidigt, ist dies zulässig - sofern es nicht auf die Person bezogen ist, die hinter dem Account "steckt". Allerdings sollte dennoch ein gewisses Maß eingehalten werden.
- 2.6.2 (-> nicht-rollenspielbezogen)
- Wird in einem Non-RPG Abschnitt ein Spieler beleidigt, ist dies als ein Vergehen anzusehen und zu bestrafen.
- 2.7 (Umgehen und Biegen des Regelbereichs)
- Sollte ein Spieler absichtlich versuchen, das Regelwerk oder die Institution des Gerichtshof zu umgehen / außer Kraft zu setzen / zu verhöhnen, so ist dies als Regelverstoß anzusehen.
- 2.8 (Ausnutzung von Gesetzeslücken)
- Versucht ein Spieler nicht, vorhandene Regeln nach § 2.7 zu umgehen oder zu biegen, sondern nutzt gezielt Gesetzeslücken aus, ist dies ebenfalls als Regelverstoß anzusehen und zu bestrafen.
- § 3 (Gesetze)
- 3.1 (Richter)
- Der zuständige Richter hat sich bei jedem Angeklagten gleich zu verhalten: er ist absolut unparteiisch und fair. Persönliche Konflikte, Voreingenommenheit gegen Angeklagte oder Ankläger oder äußere Einflüsse dürfen die Urteilsfindung nicht beeinflussen.
- Im Zweifelsfall wird er einen temporären Richter ernennen und diesen beauftragen, ein gerechtes und faires Urteil zu finden.
- Sofern möglich, hat er beide Seiten (sowohl Ankläger als auch Angeklagten) zu einer Anklage anzuhören.
- Er wird stets nach den Fakten und dem SKN-Gesetzbuch ein Urteil fällen - niemals nach Gefühlen oder Indizien. Im Zweifelsfalle wird er den Angeklagten freisprechen.
- 3.2 (Zensor)
- Die Zensoren haben nur Beiträge zu zensieren, die gegen einen der im Gesetzbuch aufgeführten Paragraphen verstoßen.
- Die Zensoren müssen entscheiden, ob eine Zensur - und damit die Zerstörung eines evtl. guten Rollenspiels - sinnvoll und angebracht ist.
- 3.3 (Reaktionen)
- Sollte ein Zensor, Richter oder Ankläger aufgrund einer Handlung im Gerichtshof innerhalb des Spiels angegriffen oder geschädigt werden, wird der betreffende Spieler durch die Spielleitung dafür bestraft werden.
- Im Wiederholungsfall oder im Fall besonderer Boshaftigkeit kann das den Ausschluss aus dem Spiel nach sich ziehen. (Siehe auch § 2.5).
- 3.4 (Gesetzesänderung)
- Es können jederzeit die hier aufgeführten Paragraphen inhaltlich verändert werden. Ebenso können neue Paragraphen hinzugefügt oder entfernt werden. Jeder Spieler ist selbst dafür verantwortlich, sich auf den neusten Stand des SKN-Gesetzbuches zu bringen.
- 3.5 (Gültigkeit)
- Jeder Spieler akzeptiert mit dem Einloggen in seinen STNE- Account diese Gesetze.
- § 4 (Rechte für den Angeklagten)
- 4.1 (Inkenntnissetzung)
- Jeder Spieler ist über die Zensur seines/seiner Beitrages/Beiträge umgehend durch den Zensor zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, seinen Fehler nach § 4.2 zu korrigieren.
- Jeder Spieler ist über eine Anklage im Gerichtshof umgehend durch den Ankläger zu informieren, sodass er die Möglichkeit hat, Stellung zu nehmen.
- 4.2 (Fehler korrigieren)
- Der Verfasser eines Beitrags hat folgende Möglichkeiten, Fehler zu korrigieren:
- 4.2.1 (Änderungen)
- Innerhalb von 5 Minuten ist es möglich, den Inhalt seines Beitrages mittels des "Bearbeiten"-Buttons zu korrigieren.
- Solche Fehler sollten im Regelfall jedoch durch das Verwenden der Vorschau-Funktion vermieden werden können. (Siehe § 1.1 Formfaktoren)
- 4.2.2 (Beitrag als Nachtrag)
- Jeder Spieler hat das Recht, Fehler auch durch einen weiteren rollenspielbezogenen Beitrag nachträglich zu erklären bzw. klarzustellen.
- Dies muss innerhalb von 48 Stunden und mit ausreichender Rollenspielbegründung geschehen.
- 4.3 (Revision)
- Der Angeklagte hat das Recht, sich im STNE-Forum* gegen eine Anklage zu wehren bzw. eine Stellungnahme abzugeben.
- Es liegt im Ermessen des Richters, ob einem Antrag auf Revision stattgegeben wird.
- * STNE-Forum SKN-Gerichtshof =
- http://forum.stne.net/viewforum.php?f=45 .
- § 5 (Strafmaß)
- Es ist allein dem Richter überlassen, bei einer Bestrafung das Strafmaß anzusetzen. Er wird auf Grund der Schwere der Tat und evtl. Vorstrafen des Angeklagten entscheiden und ein faires Strafmaß ansetzen.
- Für Verstöße gegen das SKN-Gesetzbuch werden im Normalfall Verwarnungen oder SKN-Sperren verhängt.
- Urteile des Richters sind immer mit Begründung zu verfassen und die verhängten Strafen genau zu definieren.
Siehe auch: