Friedensvertrag

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Der Friedensvertrag ist die zweite Stufe in den Beziehungen, die Siedler untereinander abschliessen können und beinhaltet den Nichtangriffspakt.
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'''Friedensvertrag (FV)'''
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Schiffe und Kolonien auf [[Alarmstufe]] rot verhalten sich bei einem FV als wären sie auf Alarm gelb, ein Beamvorgang löst allerdings Schutzvorkehrungen wie Schilde aktivieren aus. Ebenso können durch [[BSP|Beamschutzpunkte]] gesicherte Waren nicht weggebeamt werden, eine Reaktion durch Waffenfeuer wird aber nicht ausgelöst.
 
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* Ein Friedensvertrag bewirkt für die beteiligten Siedler bzw. Allianzen den Beziehungs-Status "Freunde": sie können sich nicht beschießen: ihre Schiffe und Kolonien auf [[Alarmstufen|Alarmstufe]] Rot verhalten sich zueinander so wie auf Gelb, also defensiv. Ein [[Beamen|Beamvorgang]] löst jedoch Schutz-Reaktionen aus, ebenso können durch [[BSP|Beamschutzpunkte]] gesicherte Waren nicht weggebeamt werden, eine Reaktion durch Waffenfeuer wird aber nicht ausgelöst.
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* Alle Verträge verwaltest du in der Diplomatie-Übersicht.
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* Info: bei Abschluss eines Friedensvertrags wird ein vorher abgeschlossener [[Nichtangriffspakt]] automatisch aufgelöst. Ein Friedensvertrag ist nötig für [[Handel]] und Verteidigung sowie die Vergabe von Co-Rechten auf Schiffen.
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Version vom 25. September 2006, 16:43 Uhr

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Friedensvertrag (FV)


  • Ein Friedensvertrag bewirkt für die beteiligten Siedler bzw. Allianzen den Beziehungs-Status "Freunde": sie können sich nicht beschießen: ihre Schiffe und Kolonien auf Alarmstufe Rot verhalten sich zueinander so wie auf Gelb, also defensiv. Ein Beamvorgang löst jedoch Schutz-Reaktionen aus, ebenso können durch Beamschutzpunkte gesicherte Waren nicht weggebeamt werden, eine Reaktion durch Waffenfeuer wird aber nicht ausgelöst.
  • Alle Verträge verwaltest du in der Diplomatie-Übersicht.
  • Info: bei Abschluss eines Friedensvertrags wird ein vorher abgeschlossener Nichtangriffspakt automatisch aufgelöst. Ein Friedensvertrag ist nötig für Handel und Verteidigung sowie die Vergabe von Co-Rechten auf Schiffen.



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