Clusterland

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<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
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http://kudi.ku.funpic.de/lcm/lcmk.jpg
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<b>Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:</b>
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1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne
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spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys
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dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.
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2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle
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hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und
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Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu
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leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden
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Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.
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3. Der Einflug in Orbits von LC-Planeten sowie die Nutzung von
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LC-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist
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strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der
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Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster jegliche
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Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.
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4. Militärischer Flugverkehr von nicht im Clusterland siedelnden
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Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten
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pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht
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angemessene Reaktionen der Flugkontrolle nach sich.
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5. Fremde Sonden und Aufklärungsschiffe sind strengstens verboten und
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werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die
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Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist
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frühzeitig mit der Führung des LCM Kontakt aufzunehmen.
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<b>Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:</b>
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1. Für Vergehen innerhalb des Clusterlands kommt die Gerichtsbarkeit
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sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird
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nicht akzeptiert.
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2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in
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Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir
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werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.
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3. Als Händler-Nation sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei
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Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Handelsminister auf.
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4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der
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entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.
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5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum des Lorenz Clusters
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sowie unserer im Clusterland siedelnden Freunde und Partner wird
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entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!
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<b>Kontakte:</b>
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Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und Durchflug nutzen Sie '''SKN-Kanal 1940'''.
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(In dringenden Fällen senden Sie die Anfrage auch per IGM an anwesende Mitglieder der LCM und den Innenminister [LCM] Claw Corporation
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Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten
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Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:
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[ L C M - Präsident ] Joker (9287)<br>
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* '''[LCM] Triton [TSI] (6998)'''
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[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)<br>
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* [LCM] Skynet [CSC] (54851)
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Des Weiteren kann eine Dauer-Durchfluggenehmigung über [LCM] Triton [TSI] (6998) beantragt werden. Diese ist für jeden Siedler einzeln zu verhandeln. Die Genehmigung wird dann (sofern nicht Geheimhaltung vereinbart wird) im '''SKN-Kanal 1940''' hinterlegt.
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Die Meldepflicht der Waren und der Route ist trotzdem weiterhin gültig.
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Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Mit betreten des '''ClusterLand'''s werden diese automatisch anerkannt.
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* [[Allianz:ClusterLand Koalition]]
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* [[Allianz:LCM]]
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* [[Allianz:LCMRC]]
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* [[Allianz:LCM/LCM-Verfassung|LCM-Verfassung]]
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[[Kategorie:Gebiete]]
[[Kategorie:Gebiete]]

Aktuelle Version vom 24. Februar 2024, 15:02 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index

CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410

lcmk.jpg

Kontakte: Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und Durchflug nutzen Sie SKN-Kanal 1940. (In dringenden Fällen senden Sie die Anfrage auch per IGM an anwesende Mitglieder der LCM und den Innenminister [LCM] Claw Corporation (76750):

Die Allianzführung der Lorenz Cluster Minos besteht aus dem Kanzler und dem Hohen Rat.

Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:

  • [LCM] Triton [TSI] (6998)
  • [LCM] Skynet [CSC] (54851)



Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:

  • [LCM] $un Fighter (37298)
  • [LCM] Triton [TSI] (6998)



Des Weiteren kann eine Dauer-Durchfluggenehmigung über [LCM] Triton [TSI] (6998) beantragt werden. Diese ist für jeden Siedler einzeln zu verhandeln. Die Genehmigung wird dann (sofern nicht Geheimhaltung vereinbart wird) im SKN-Kanal 1940 hinterlegt. Die Meldepflicht der Waren und der Route ist trotzdem weiterhin gültig.

Für Vertragspartner der Lorenz Cluster Minos sind können im Einzelnen Sondergenehmigungen vereinbart werden.

Die Großmächte des Quadranten sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Föderation, Cardassianer, Ferengi, Romulaner und Klingonen

Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Mit betreten des ClusterLands werden diese automatisch anerkannt.


Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge