Cyrannus Sternencluster

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Inhaltsverzeichnis

Lage

Der "Cyrannus Sternencluster" ist die Heimat der Twelve Colonies of Kobol.

Dieser erstreckt sich auf der X-Achse von 165 - 240 sowie auf der Y-Achse von 90 - 180

Geschichte

Der Cyrannus Sternencluster ist die Alte und neue Heimat der Twelve Colonies of Kobol weswegen am 05.05.2388 (SKN: 398397) Die Heimat erneut ausgerufen wurde.

Aber es siedeln auch verschiedene Ältere Völker der verschiedensten Allianzen im Cyrannus Sternencluster, eine Allianz mit vielen verschiedenen Völkern ist die Amalthea Federation

Gesetze

    Gebietsgesetze des "Cyrannus Sternenclusters"

    Vorwort:
    Der "Cyrannus Sternencluster" ist die Heimat der Twelve Colonies of Kobol und obliegt den Gesetzen der Twelve Colonies of Kobol .
    Schiffe der Twelve Colonies of Kobol sind standartmäßig auf Alarmstufe Rot im "Cyrannus Sternencluster" anzutreffen.

    § 1 Flugrechte für fremde Völker | Allianzen:
    • benötigen für alle Schiffe, egal wieviele Schiffsslots, eine Einflugserlaubnis.
    • Es gilt im gesamten "Cyrannus Sternencluster" die Alarmstufe Gelb (mit Ausnahme vom Sperrgebiet).
    • Bei Schiffen mit Einflugserlaubnis muss dies über die Schiffsbotschaft kenntlich gemacht werden.
    • Schiffe, welche auf Alarmstufe Rot in den "Cyrannus Sternencluster" einfliegen, werden kampfunfähig gemacht und die Besatzung nach Rechtslage der Twelve Colonies of Kobol verurteilt.
    • Schiffe, welche auf Alarmstufe Gelb/Rot in den "Cyrannus Sternencluster" unerlaubt einfliegen, werden mit allen verfügbaren Mitteln festgesetzt und die Besatzung nach Rechtslage der Twelve Colonies of Kobol verurteilt.
    • Das Einführen von Massenvernichtungswaffen ist im "Cyrannus Sternencluster" untersagt.


    § 2 Flugrechte für Bewohner des "Cyrannus Sternencluster":

    • benötigen für alle Schiffe, egal wieviele Schiffsslots, eine Einflugerlaubnis, wenn diese in das Sperrgebiet einfliegen möchten.
    • Bei Schiffen mit Einflugerlaubnis in das Sperrgebiet muss dies über die Schiffsbotschaft kenntlich gemacht werden.
    • Bewohner, welche im Sperrgebiet wohnen, benötigen keine Einflugserlaubnis, dürfen aber das Vertrauen nicht missbrauchen.
    • Es gilt im gesamten "Cyrannus Sternencluster" die Alarmstufe Gelb (mit Ausnahme vom Sperrgebiet)
    • Das Einführen von Massenvernichtungswaffen ist im "Cyrannus Sternencluster" untersagt.


    § 3 Flugrechte im Handelsring und im Sperrgebiet

    • Alle Schiffe, egal ob Bewohner oder nicht, müssen auf Alarmstufe Grün sein.
    • Der Handelsring ist für Bewohner sowie für Fremde / Allianzen nur über das offizielle Handelsportal zu betreten.
    • Der Handelsring darf nur mit Frachtschiffen gebührenfrei betreten werden
    • Das Betreten mit einer Atria ist nur mit einer gebührenpflichtigen Sondergenehmigung gestattet.
    • Atria´s mit einer Sondergenehmigung für den Handelsring müssen diese über die Schiffsbotschaft kenntlich machen.
    • Das Sperrgebiet erstreckt sich von X = ZAHL bis Y = ZAHL
    • Der Handelsring erstreckt sich von X= 213|128 bis Y = 223|138
    • Schiffe, welche auf Alarmstufe Rot in das Sperrgebiet oder in den Handelsring einfliegen, werden angezeigt und der Schiffseigentümer nach Rechtslage der Twelve Colonies of Kobol verurteilt.
    • Schiffe, welche auf Alarmstufe Gelb/Rot unerlaubt in das Sperrgebiet oder in den Handelsring einfliegen, werden mit allen verfügbaren Mitteln festgesetzt und der Schiffseigentümer nach Rechtslage der Twelve Colonies of Kobol verurteilt.


    § 4 Siedlungsrecht

    • Das Besiedeln von Kolonien im "Cyrannus Sternencluster" ist für fremde Völker | Allianzen genehmigungspflichtig.
    • Fremde Völker | Allianzen müssen eine Gebühr für eine Siedlungsgenehmigung entrichten.
    • Normalpreis: 500 Tonnen Dilithium und 1000 Tonnen Antimaterie
    • Eine illegal besiedelte Kolonie kann gegen einen Aufpreis von 200% vom Normalpreis legalisiert werden.
    • Illegal errichtete Kolonien, welche nicht legalisiert wurden, werden durch ein Räumungsunternehmen, welches durch die Twelve Colonies of Kobol beauftragt wird, geräumt. Die Kosten hierfür werden mit 400% vom Normalpreis in Rechnung gestellt.
    • Bewohner des "Cyrannus Sternencluster" sind von dieser Pflicht befreit, werden aber gebeten eine mögliche Kolonisation mit den Twelve Colonies of Kobol zu koordinieren.


    § 5 Gefahrenregelung

    • Jeder Bewohner darf alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen um Gefahren für seine Kolonien oder befreundete Nachbarn abzuwehren.
    • Die Twelve Colonies of Kobol bittet alle Bewohner darum, dass man die Kolonialflotte umgehend über die Gefahr oder die beseitigte Gefahr informiert.
    • Ein Schutzbündnispartner darf alle erdenklichen Maßnahmen ergreifen um Gefahren für die Völker, welche im "Cyrannus Sternencluster" leben abzuwenden.
    • Die Maßnahmen dürfen sich jedoch nicht gegen die Twelve Colonies of Kobol richten.


    § 6 Kriegsrecht

    • Die Twelve Colonies of Kobol hat die Möglichkeit, dass Kriegsrecht auszurufen. In diesem Fall gelten ab diesem Zeitpunkt bis zum Aufheben des Kriegsrechts folgende Regeln:
    • Sämtliche erteilte Einflugberechtigungen sowie Sondergenehmigungen werden für den "Cyrannus Sternencluster" aufgehoben.
    • Neue Siedlungsgenehmigungen werden verweigert.
    • Gebietsverstöße werden umgehend mit der Festnahme der Besatzung und festsetzen des Schiffes geahndet.
    • Alle Bewohner des "Cyrannus Sternenclusters" werden gebeten ihre Schiffe auf Alarmstufe Rot in Ihre Heimatorben zurück zu ziehen. Flüge durch den "Cyrannus Sternencluster sind zum eigenen Schutz auf ein Minimum zu reduzieren.


    § 7 Gerichtsbarkeit

    • Verstöße gegen Gesetze des "Cyrannus Sternenclusters" werden nach der Rechtslage der Twelve Colonies of Kobol verhandelt.
    • Mögliche Strafen könnten Strafzahlungen oder die Einstellung des Handels sein.


    § 8 Änderung der Gebietsgesetze.

    • Die derzeitig gültigen Gebietsgesetze behalten ihre Gültigkeit, bis die Twelve Colonies of Kobol neue Gebietsgesetze erlässt.
    • Die alten Gebietsgesetze behalten solange ihre Gültigkeit bis die neuen Gebietsgesetze offiziell angekündigt wurden.

Verträge mit anderen Allianzen

    Vetrag zwischen der Amalthea Federation und den Twelve Colonies of Kobol

  • Die Amalthea Federation erkennt den Cyrannus Sternencluster sowie die Hoheitsrechte der Twelve Colonies of Kobol an. (SKN: 400868 vom 17.06.2013 - 18:59 sowie SKN:400876 vom 17.06.2013 - 20:08)
  • Dafür übernimmt die Amalthea Federation in der Region (165|140) bis (190|180) die Schutzaufgaben in dem Gebiet
  • Sie hält sich an der Bitte das keine Massenvernichtungswaffen öffentlich im Cyrannus Sternencluster umhergeflogen werden
  • Der Amalthea Federation wird die Autonomie für den Bereich (165|140) bis (190|180) gewährt und bleibt unangefochten.
  • Der Hohe und niedrige Orbit gehört zur jeweiligen Allianz, welche die Kolonie besiedelt.
  • Der Grenzposten kann von den Twelve Colonies of Kobol bestehen bleiben. Dafür wird [AmF] || [Präsident] Benjamin Sisko eine Überwachungssonde im niedrigen Orbit zugestanden.
  • Die Amalthea Federation verpflichtet sich, Kriegsgegner von den Twelve Colonies of Kobol welche sich im Schutzbereich im Cyrannus Sternencluster befinden ((165|140) bis (190|180)) weder zu beherbergen oder zu versorgen und sie des Gebietes zu verweisen.
  • Die beiden Allianzen, Amalthea Federation sowie Twelve Colonies of Kobol betreuen einen gemeinsamen Kanal 3587
  • In beidseitigen Interesse werden den Kolonien beider Allianzen, welche ausserhalb des Schutzgebietes welches sich von ((165|140) bis 190|180)) erstreckt, die autonomie gewährt.
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