Clusterland

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Version vom 24. Februar 2024, 15:02 Uhr von Triton (Diskussion | Beiträge)
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CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410

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Kontakte: Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und Durchflug nutzen Sie SKN-Kanal 1940. (In dringenden Fällen senden Sie die Anfrage auch per IGM an anwesende Mitglieder der LCM und den Innenminister [LCM] Claw Corporation (76750):

Die Allianzführung der Lorenz Cluster Minos besteht aus dem Kanzler und dem Hohen Rat.

Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:

  • [LCM] Triton [TSI] (6998)
  • [LCM] Skynet [CSC] (54851)



Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:

  • [LCM] $un Fighter (37298)
  • [LCM] Triton [TSI] (6998)



Des Weiteren kann eine Dauer-Durchfluggenehmigung über [LCM] Triton [TSI] (6998) beantragt werden. Diese ist für jeden Siedler einzeln zu verhandeln. Die Genehmigung wird dann (sofern nicht Geheimhaltung vereinbart wird) im SKN-Kanal 1940 hinterlegt. Die Meldepflicht der Waren und der Route ist trotzdem weiterhin gültig.

Für Vertragspartner der Lorenz Cluster Minos sind können im Einzelnen Sondergenehmigungen vereinbart werden.

Die Großmächte des Quadranten sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Föderation, Cardassianer, Ferengi, Romulaner und Klingonen

Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Mit betreten des ClusterLands werden diese automatisch anerkannt.


Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge