Clusterland

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<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
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<b>Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:</b>
 
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1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne
 
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spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys
 
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dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.
 
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2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle
 
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hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und
 
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Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu
 
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leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden
 
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Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.
 
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3. Der Einflug in Orbits von LC-Planeten sowie die Nutzung von
 
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LC-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist
 
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strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der
 
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Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster jegliche
 
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Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.
 
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4. Militärischer Flugverkehr von nicht im Clusterland siedelnden
 
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Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten
 
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pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht
 
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angemessene Reaktionen der Flugkontrolle nach sich.
 
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5. Fremde Sonden und Aufklärungsschiffe sind strengstens verboten und
 
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werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die
 
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Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist
 
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frühzeitig mit der Führung des LCM Kontakt aufzunehmen.
 
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<b>Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:</b>
 
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1. Für Vergehen innerhalb des Clusterlands kommt die Gerichtsbarkeit
 
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sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird
 
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nicht akzeptiert.
 
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2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in
 
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Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir
 
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werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.
 
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3. Als Händler-Nation sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei
 
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Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Handelsminister auf.
 
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4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der
 
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entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.
 
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5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum des Lorenz Clusters
 
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sowie unserer im Clusterland siedelnden Freunde und Partner wird
 
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entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!
 
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[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)<br>
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)<br>
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[[Kategorie:Gebiete]]
[[Kategorie:Gebiete]]

Version vom 15. März 2006, 06:26 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index

CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410


Kontakte:

Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und

Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten

Kontakte (beschleunigt die Bearbeitung):


[ L C M - Präsident ] Joker (9287)
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)
[ L C M ] Reskator (24687)
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)

Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)

Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)



Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge