Clusterland

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<b>CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410</b>
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Version vom 3. Juli 2008, 14:42 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index

CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410

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Kontakte: Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten Kontakte (beschleunigt die Bearbeitung):

Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten Kontakte (beschleunigt die Bearbeitung):

Die Allianzführung der

  • Lorenz Cluster Minos und
  • Lorenz Cluster Minos Recruitment Center

bzw. Erbitten sie eine Erlaubnis im SKN Kanal 1940

Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:

  • [LCM Kanzler] Matus Agrippa (21111)



Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:

  • Imperator BlackEagle [ LCM ] (25505)
  • [LCM Kanzler] Matus Agrippa (21111)



Des Weiteren kann eine Dauer- Durchfluggenehmigung über [LCM Kanzler] Matus Agrippa (21111) gekauft werden. Dazu gibt es 2 Arten. Eine dauerhafte und eine zeitlich beschränkte. Jeder Siedler mit gekaufter Durchfluggenehmigung erhält einen einmaligen Code, welcher in den Schiffsbotschaften einzutragen ist. Die Genehmigung ist in den Schiffsbotschaften der Schiffe einzutragen. Die Meldepflicht der Waren und der Route ist trotzdem weiterhin gültig.

Vertragspartner der Lorenz Cluster Minos und Lorenz Cluster Minos Recruitment Center sind von diesen Regeln weitestgehend befreit und werden noch genau informiert.

Die Großmächte des Quadranten sind ebenfalls von der Regelung ausgenommen. Föderation, Cardassianer, Ferengi, Romulaner und Klingonen

Diese Regelung tritt mit Veröffentlichung in Kraft. Mit betreten des CLUSTERLANDS werden diese automatisch anerkannt.


Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge