Shangri-La/Stabilitätspakt Shangri La/Regularia Shangri Lae
Aus STNE-Wiki
< Shangri-La | Stabilitätspakt Shangri La
Version vom 12. August 2019, 10:40 Uhr von Felson (Diskussion | Beiträge)
Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index |
---|
Die Regularia Shangri-La gilt für das gesamte Gebiet der Shangri La inkl. Eastend.
Der SPS behält sich das Recht vor, Änderungen an der Regularia Shangri-La durchzuführen.
Verstöße gegen die Gesetze des SPS werden mit aller Härte bestraft!
Inhaltsverzeichnis |
Definition der Shangri-la
-
Als Shangri-La bezeichnet man das von Klingonen und Romulanern umschlossene Siedler-Raumgebiet, was wie folgt konkret definiert ist:
Ausgehend vom Sektor 320|220, der X-Achse folgend bis zur romulanischen Grenze und südlich bis zum Sektor 320|270. Von dort erneut der X-Achse folgend bis zur Grenze des klingonischen Reiches.
Ein Angriff auf Grenztruppen gilt als direkter Angriff auf die Shangri-La.
Die Völker des DQ werden in 3 Fraktionen unterteilt.
Alle nicht explizit erwähnten Völker gelten als Fremde.
Definition der Fraktionen
Mitglieder des SPS
- die SPS Allianzen
- sind für die innere Sicherheit der Shangri-La zuständig
- stellen Judikative, Exekutive und Legislative
- schützen die Einwohner der Shangri-La vor Bedrohungen von aussen
- schützen vor Spionage und Piraterie
- fliegen regelmäßig Patroullien innerhalb der Shangri-la
- kontrollieren Orben zum Schutz vor Spionage
- können eine Einflugerlaubnis für die Shangri-La im Channel 4803 erteilen
Bewohner
definiert als:
- unter lvl8 Siedler mit einem Planeten innerhalb der Shangri-la
- ab lvl8 Siedler mit 5 Planeten innerhalb der Shangri-la
Rechte:
- freies Verkehrsrecht
- freies Siedlungserlaubnis ausser bei reservierten Planeten
- Bis auf Sonden, keine Einschränkungen bei "erlaubten Schiffen" innerhalb der eigenen Orben
Pflichten:
- Meldung von entdeckter Spionage an den SPS
- Beteiligung an der Überwachung und Verteidigung der Shangri La (Ressourcen oder Flotten) - detaillierte Abstimmung mit ]=SLC=[ FELSON
Verbote:
- ausserhalb der eigenen Orben:
- Alarmstufe Rot
- LRS Bojen abseits von Versorgungsposten der Föderation
- Subraumhorchposten
- Sonden
- Piraterie oder terroristische Akte in und außerhalb der Shangri-la
- Zuwiderhandlung gegen Anordnungen des SPS
- Spionage
Fremde
- Völker/Allianzen die keine Bewohner sind
- benötigen eine Einflugserlaubnis
- können zur Mitnahme einer Überwachungssonde aufgefordert werden
- im freien Raum Alarm Gelb
- benötigen eine explizite Siedlungserlaubnis
- Schiffe mit Einflugserlaubnis müssen dies kenntlich machen (In der Schiffsbotschaft; Format: Freigabe durch [Freigebenden] [Freigabe SKN ID] bis [Datum/Uhrzeit])
- Schiffe auf Alarm Rot die widerrechtlich in die SL eingedrungen sind werden vernichtet
- Schiffe auf Alarm Gelb die widerrechtlich in die SL eingedrungen sind werden festgehalten und aufgefordert sich zu erklären
- folgt keine Erklärung binnen 5 idZ (im Volksmund Ticks genannt) wird das Schiff je nach Aufwand aus der SL gezogen oder vernichtet
- folgt eine Erklärung mit akzeptabler Entschuldigung ist es dem Schiff gestattet nachträglich eine Erlaubnis einzuholen
- folgt eine ungenügende Erklärung wird das Schiff aus der Shangri-La geschleppt oder vernichetet
- wird das Schiff danach noch ein mal in der SL ohne Genehmigung aufgegriffen behält sich der SPS das weitere Vorgehen vor
- weiterhin gilt: bei Uneindeutigkeiten entscheidet der SPS
- Sämtliche erteilte Einflugberechtigungen werden zurück gezogen. Der Fremde hat 5 idZ Zeit, seine Schiffe aus der Shangri-La zu bewegen.
- Alle Bewohner der Shangri-La, die nicht dem SPS angehören, werden aufgefordert ihre Schiffe in die Heimatorben zurück zu ziehen. Flüge durch die Shangri-La sind zum eigenen Schutz weitestgehend einzustellen.
- Einflugverstöße werden mit sofortiger Vernichtung der Schiffe geahndet
Kriegsrecht
Der SPS hat die Möglichkeit, dass Kriegsrecht auszurufen. In diesem Fall gelten ab diesem Zeitpunkt bis zum Aufheben des Kriegsrechts folgende Regeln: