Spieler:AMJeanLucPicard/CdF
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Version vom 6. Dezember 2009, 00:33 Uhr von AMJeanLucPicard (Diskussion | Beiträge)
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[*****] Fleetadmiral AM Jean Luc Picard [CdF] |
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Politische Informationen |
Art der Regierungsausrichtung
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Institution
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Aufbau
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Oberhaupt
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Kriegsminister
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Verteidigungsminister
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Diplomat
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Handelsminister
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Geheimdienstleiter
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Soziale Informationen |
Hauptsitz
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Offiziell verwendete Sprachen
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Der Vorläufige Text, welcher noch nicht fertig erörtert und abgestimmt ist.
Die Charta des Friedens
Präambel
Die Charta des Friedens, auch bekannt unter Delta-Konvention, soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser Charta des Friedens, verstoßen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser Charta sind.
- Die Paragraphen der Charta des Friedens
- §1 Die Definition des Friedens.
- Abs. 1 Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken.
- Abs. 2 Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden.
- §2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität.
- Abs. 1 Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität.
- Abs. 2 Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind.
- §3 Die Definition und das Verhalten bei Angespanntheit.
- Abs. 1 Von Angespanntheit wird gesprochen, wenn
- Einer der Parteien durch den Waffenstillstand die Kriegssituation beendet hat.
- Eine Partei öffentlich als unerwünscht eingestuft und das beim Gremium vorher zur Abstimmung eingereicht wurde.
- Einer Partei gar der Flug durch ein Gebiet verboten wurde.
- Einer Partei Kritik, Verurteilung oder Kriegsverurteilung erklärt worden ist.
- Abs. 2 Während der Angespanntheit ist es auch ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind. Zivil eingestufte Schiffe hingegen darf man kampfunfähig schießen, bzw. bis zu einem gewissen Grad zerstören. Eine komplette Vernichtung der Flotte ist aber verboten.
- §4 Die Definition und das Verhalten vom Kriegszustand.
- Abs. 1 Vom Kriegszustand wird gesprochen, sobald eine Partei der anderen Partei den Krieg erklärt hat.
- Abs. 2 Trotz des Kriegszustandes ist es verboten sämtliche zivile Gebäude zu zerstören. Die Produktion von Nahrung muss mindestens gewährleistet werden.
- §5 Verstöße gegen Sitten und Moral.
- Abs. 1 Jegliche Verstöße gegen geltende Sitten und gegen die Moral, besonders gegenüber den Unterzeichnern der Charta, sind ausdrücklich verboten.
- Abs. 2 Als Verstöße gegen geltende Sitten und Moral wird folgendes gewehrtet:
- - Beleidigungen
- - Unterdrückungen
- - Erpressung
- - Piraterie
- §6 Geltungsbereich der Charta des Friedens.
- Abs. 1 Die Charta des Friedens gilt für ALLE im Deltaquadranten.
- Abs. 2 Den Unterzeichnern der Charta des Friedens wird die Möglichkeit eingeräumt §7 einsetzen zu können und zu dürfen.
- §7 Die Sanktionsmöglichkeiten der Unterzeichner der Charta des Friedens
- Abs. 1 Die Unterzeichner dieser Charta können jederzeit einen Antrag auf Feststellung des Verstoßes gegen diese Charta beim amtierenden Gremium einreichen.
- Abs. 2 Sofern ein Verstoß festgestellt wird können vom Gremium folgende Maßnahmen beschlossen werden:
- - Kritik
- - Kündigung von weitergehenden Verträgen (z.B. Verteidigungspäkte, Handelsverträge)
- - Maßnahmen zur Beeinträchtigung der Wirtschaft (z.B. Handelsverbot für bestimmte Waren, generelles Handelsverbot)
- - Entzug des FV
- - Entzug des NAP
- Abs. 3 Ferner kann die Gemeinschaft der Unterzeichner der Charta des Friedens folgende Sanktionen bei Zustimmung von 2/3 der abgegebenen Stimmen und Abstimmungsteilnahme von mindestens 50% der aktiven .vac-Leute ausgerechnet Stimmberechtigten folgende Maßnahmen beschließen:
- - Ausschluss aus der Gemeinschaft der Unterzeichner der Charta des Friedens
- - Kriegserklärung
- Abs. 4 Jeder Unterzeichner dieser Charta ist aufgefordert diesen Maßnahmen folge zu leisten, sofern nicht unbedingte Gründe dies verhindern.
- §8 Das Gremium
- - Überarbeitung -
- Ehemals §7 Aufgrund einer Generalüberholung wird dieser Paragraph komplett neu aufgebaut.
- §9 Das Sicherheitsgremium
- §10 Kennzeichnung der Chartazugehörigkeit
- Jeder Unterzeichner sollte, nach Möglichkeit, in seinem Nick folgende Formatierung mit einbinden:
- [CdF]