Spieler:AMJeanLucPicard/CdF
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Version vom 26. November 2009, 19:33 Uhr von AMJeanLucPicard (Diskussion | Beiträge)
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[*****] Fleetadmiral AM Jean Luc Picard [CdF] |
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Politische Informationen |
Art der Regierungsausrichtung
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Institution
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Aufbau
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Oberhaupt
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Kriegsminister
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Verteidigungsminister
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Diplomat
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Handelsminister
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Geheimdienstleiter
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Soziale Informationen |
Hauptsitz
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Offiziell verwendete Sprachen
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Der Vorläufige Text, welcher noch nicht fertig erörtert und abgestimmt ist.
Die Charta des Friedens
Präambel
Die Charta des Friedens, auch bekannt unter Delta-Konvention, soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser Charta des Friedens, verstoßen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser Charta sind.
- Die Paragraphen der Charta des Friedens
- §1 Die Definition des Friedens.
- Abs. 1 Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken.
- Abs. 2 Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden.
- §2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität.
- Abs. 1 Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität.
- Abs. 2 Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind.
- §3 Die Definition und das Verhalten bei Angespanntheit.
- Abs. 1 Von Angespanntheit wird gesprochen, wenn
- Einer der Parteien durch den Waffenstillstand die Kriegssituation beendet hat.
- Eine Partei öffentlich als unerwünscht eingestuft und das beim Gremium vorher zur Abstimmung eingereicht wurde.
- Einer Partei gar der Flug durch ein Gebiet verboten wurde.
- Einer Partei Kritik, Verurteilung oder Kriegsverurteilung erklärt worden ist.
- Abs. 2 Während der Angespanntheit ist es auch ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind. Zivil eingestufte Schiffe hingegen darf man kampfunfähig schießen, bzw. bis zu einem gewissen Grad zerstören. Eine komplette Vernichtung der Flotte ist aber verboten.