Vriha VortaVor/Gesetzgebung
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# Die Rihannsu Trading Company kann den Rat in Notfällen jederzeit auflösen | # Die Rihannsu Trading Company kann den Rat in Notfällen jederzeit auflösen | ||
# Der Rat bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest | # Der Rat bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest |
Version vom 7. Februar 2007, 09:18 Uhr
Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index |
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Inhaltsverzeichnis |
§1 Allgemeines
- Es gibt Mitglieder und Bewohner der Vorta'Vor
- Mitglieder haben Mitbestimmungsrecht im Rat, Bewohner nicht
- Alle innerhalb der Vorta'Vor sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Mitglieder müssen die Vorta'Vor anerkennen
- Jeder darf sich in der Vorta'Vor niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
§2 Folgendes steht in der Vorta'Vor unter Strafe
- Bestehlen von Bewohnern oder Mitgliedern der Vorta'Vor
- Spionage bei Bewohnern oder Mitgliedern der Vorta'Vor
- Angriffe auf Bewohner oder Mitglieder der Vorta'Vor
- Größere unangemeldete militärische Flotten
§3 Bestrafungen
- Der Rat legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
- Mitglieder können aus dem Rat ausgeschlossen werden
- Bewohner können für vogelfrei erklärt werden
- Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Vorta'Vor dürfen entfernt oder vernichtet werden
- Unangemeldete Flotten werden umgehend entfernt oder vernichtet
§4 Der Rat
- Jede Allianz innerhalb der Vorta'Vor darf einen Vertreter entsenden
- Die Rihannsu Trading Company, sowie das Calisto Imperium* erhalten als Gründungsmitglieder ein Veto-Recht
- Die Rihannsu Trading Company kann den Rat in Notfällen jederzeit auflösen
- Der Rat bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
- Der Rat kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen
§1(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Vorta'Vor ungültig.
Nach einer längeren Pause beginnt er, wieder zu sprechen.
Siehe auch: