Gebiete:Sonnenheim-Komplex

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Version vom 19. März 2012, 22:23 Uhr

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Geschichte

Der Sonnenheim-Komplex wurde bei Sternzeit 04092011 aus dem politischen Gebiet der Söldnervereinigung[SV], Kamelot, durch eben jene herausgelöst und der «BorosLegion» übergeben, welche dieses Gebiet stark ausgebaut hat und es zu einem intergalaktischen und wichtigen Zentrum machte. Man kann in der Sonnenheim-Zitadelle nicht nur diplomatischen Abordnungen oder gar Führungen der «BorosLegion» oder des Konklave der Göttin Serra, sondern auch von Freunden und Verbündeten der «BorosLegion» wie der Amalthea Federation, der ClusterLand Koalition und dem [MAQUIS] begegnen, welche auch regelmäßig Schiffe zum gemeinsamen Schutz dorthin entsenden.


Herrschaft

Der Sonnenheim-Komplex wird von der «BorosLegion» kontrolliert und beschützt, es sind aber auch Truppen anderer Vereinigungen mit Schutzfunktion dort anzutreffen.


Gesetze

  • I) Die höchste Alarmstufe von Schiffen ist für jeden ohne explizite Erlaubnis von der «BorosLegion» im <b>Sonnenheim-Komplex verboten.
  • II) Jegliches Waffenfeuer jedweder Art das nicht von der «BorosLegion» stammt oder von ihr autorisiert wurde, ist verboten.
  • III) Der Durchflug durch den Sonnenheim-Komplexist für alle Zivilschiffsklassen und zivile Konvoys bis zu einer Größe von 5 Standardtonnen frei, solange sie die Hochsicherheitszonen meiden. Bei Konvoys, die über dieser Größe liegen sowie allen Schiffen der Klassifizierungen Uneindeutig und Militär besteht grundsätzlich Anmeldepflicht. Bezüglich des Wurmloch Abgrund des Schreckens, siehe Punkt VI. Diese Regelung bezieht sich auch auf Spionagewerkzeuge. Bei Durchquerung ist immer den Anweisungen der «BorosLegion» Folge zu leisten, falls solche ausgegeben werden.
  • IV) Die «BorosLegion» hat die absolute Hoheit im Sonnenheim-Komplex und allen Kolonien und Stützpunkten außerhalb. Der Einflug in nicht extra ausgeschriebene Kolonien und Sektoren ist bewilligungspflichtig, Zuwiderhandlung kann zu Schäden und ggf. zu der Zerstörung von Eindringlingen führen. Für etwaige Schäden wird nicht gehaftet.
  • V) Die Kolonisierung von Planeten und Asteroidenfeldern sowie die Errichtung anderweitiger Stützpunkte innerhalb des Sonnenheim-Komplex ist ohne explizite Einwilligung der «BorosLegion» illegal und wird strengstens untersagt. Bei widerrechtlich erbauten Kolonien und Stützpunkten behält die «BorosLegion» sich das Recht vor, den betreffenden Sektor zu räumen.
  • VI) Das Wurmloch kann ohne weiteres über die Freiflugroute angeflogen werden, das Abweichen von dieser Route sowie das Positionieren von Spionagegeräten, Schiffen die diesem Zweck dienen und Flotten sowie zivilen Konvoys über einer Größe von 25Standardtonnen ist untersagt.
  • VII) Das Portalnetzwerk der «BorosLegion» wird auf Anfrage hin gerne zur zivilen Nutzung zur Verfügung gestellt, allerdings erfordern die Portale im Sonnenheim-Komplex einen besonders wichtigen Grund zur Nutzung. Hinweis: Für Bündnispartner können diese Bestimmungen außer Punkt VI) abweichen, die Änderungen sind Teil der Verträge. </b>




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