Clusterland/Regeln

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<b>Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:</b>
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1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.
1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.
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2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.
2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.
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3. Der Einflug in Orbits von LCM-Planeten sowie die Nutzung von LCM-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster Minos jegliche Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.
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Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster jegliche Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.
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4. Militärischer Flugverkehr von nicht im ClusterLand siedelnden Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht angemessene Reaktionen der Raumüberwachung nach sich.
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4. Militärischer Flugverkehr von nicht im Clusterland siedelnden Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht angemessene Reaktionen der Flugkontrolle nach sich.
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5. Fremde Spionagegeräte (Sonden, und Aufklärungsschiffe, ...) sind strengstens verboten und werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist frühzeitig mit der Führung der LCM Kontakt aufzunehmen.
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<b>Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:</b>
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1. Für Vergehen innerhalb des Clusterlands kommt die Gerichtsbarkeit sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird nicht akzeptiert.
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1. Für Vergehen innerhalb des ClusterLands kommt die Gerichtsbarkeit sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird nicht akzeptiert.
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2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.
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3. Als Händler-Nation sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Handelsminister auf.
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4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.
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5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum des Lorenz Clusters sowie unserer im Clusterland siedelnden Freunde und Partner wird entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!
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[[Kategorie:RPG]]
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[[Kategorie:Gesetzgebung ingame]]
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* [[Clusterland]]
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* [[LCM-Verfassung]]

Aktuelle Version vom 24. Februar 2024, 15:22 Uhr

Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index

Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:
(Es gelten immer die Regeln, die in der Allianzbeschreibung angeführt werden, diese Seite hat keinen Anspruche auf Gültigkeit)

1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.

2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.

3. Der Einflug in Orbits von LCM-Planeten sowie die Nutzung von LCM-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster Minos jegliche Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.

4. Militärischer Flugverkehr von nicht im ClusterLand siedelnden Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht angemessene Reaktionen der Raumüberwachung nach sich.

5. Fremde Spionagegeräte (Sonden, und Aufklärungsschiffe, ...) sind strengstens verboten und werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist frühzeitig mit der Führung der LCM Kontakt aufzunehmen.


Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:


1. Für Vergehen innerhalb des ClusterLands kommt die Gerichtsbarkeit sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird nicht akzeptiert.

2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.

3. Als Händler-Allianz sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Wirtschaftsminister auf.

4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.

5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum der Lorenz Clusters Minos sowie unserer im ClusterLand siedelnden Freunde und Partner wird entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!


Siehe auch:

Persönliche Werkzeuge