Clusterland
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Version vom 14. März 2006, 14:42 Uhr
CLUSTERLAND umfasst folgendes Gebiet: 225-290 / 350-410
Für den Ein- und Durchflug gelten folgende Regeln:
1. Der Ein- und Durchflug für Handels- und Zivilverkehr ist ohne
spezielle Bewilligung und Benachrichtigungspflicht erlaubt - Konvoys
dürfen aber eine Maximalgrösse von 10 Einheiten nicht überschreiten.
2. Der Durchflug hat auf direktem Wege zu erfolgen. Die Flugkontrolle
hat ein uneingeschränktes Recht auf Informationen bezüglich Ziel und
Zweck des Fluges. Anordnungen der Flugkontrolle sind umgehend Folge zu
leisten. Sollte Spionageverdacht bestehen, so werden die entsprechenden
Schiffe bis zur Klärung des Sachverhalts festgesetzt.
3. Der Einflug in Orbits von LC-Planeten sowie die Nutzung von
LC-Einrichtungen ohne entsprechende Bewilligungen oder Verträge ist
strengstens verboten. Zuwiderhandlung kann zur Zerstörung der
Eindringlinge führen, wobei der Lorenz Cluster jegliche
Schadensersatzforderung von vorne herein ablehnt.
4. Militärischer Flugverkehr von nicht im Clusterland siedelnden
Kolonisten ist bewilligungspflichtig und im Normalfall auf 10 Einheiten
pro Flotte beschränkt. Ein Einflug ohne vorliegende Bewilligung zieht
angemessene Reaktionen der Flugkontrolle nach sich.
5. Fremde Sonden und Aufklärungsschiffe sind strengstens verboten und
werden umgehend nach deren Entdeckung vernichtet. Besteht die
Notwendigkeit eines Durchfluges entsprechender Fluggeräte, so ist
frühzeitig mit der Führung des LCM Kontakt aufzunehmen.
Zusätzlich sind folgende Punkte zu beachten:
1. Für Vergehen innerhalb des Clusterlands kommt die Gerichtsbarkeit
sowie das Recht der LCM zur Anwendung. Übrige Rechtssprechung wird
nicht akzeptiert.
2. Sollten Sie Hilfe benötigen oder innerhalb von Clusterland in
Schwierigkeiten geraten, so nehmen Sie umgehend Kontakt mit uns auf wir
werden Ihnen kostenfrei und im Rahmen unserer Möglichkeiten helfen.
3. Als Händler-Nation sind wir an guten Geschäften interessiert. Bei
Bedarf nehmen Sie Kontakt mit unserem Handelsminister auf.
4. Für bestehende Verträge gelten die Konditionen und Bedingungen der
entsprechenden Verträge - diese können von obigen Bedigungen abweichen.
5. Die Beschädigung oder Vernichtung von Eigentum des Lorenz Clusters
sowie unserer im Clusterland siedelnden Freunde und Partner wird
entsprechend vergolten - Seien Sie auf der Hut!!
Kontakte:
Für Bewilligungen und Informationen im Zusammenhang mit dem Ein- und
Durchflug wenden Sie sich bitte an alle vier nachfolgend aufgeführten
Kontakte (beschleunigt die Bearbeitung):
[ L C M - Präsident ] Joker (9287)
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)
[ L C M ] Reskator (24687)
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)
Für diplomatische Beziehungen und Verträge wenden Sie sich bitte an:
[ L C M RC- Vize- Präsident ] Thunder (17873)
Für An- und Verkauf von Waren wenden Sie sich bitte an:
[ L C M - Wirtschaft/Handel ] Matus Agrippa (21111)