Spieler:AMJeanLucPicard/CdF
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- | Die Charta des Friedens, auch bekannt unter Delta-Konvention, soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser Charta des Friedens, verstoßen. | + | Die '''Charta des Friedens''', auch bekannt unter '''Delta-Konvention''', soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser '''Charta des Friedens''', verstoßen. |
- | Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser Charta sind. | + | Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser '''Charta''' sind. |
- | * Die Paragraphen der Charta des Friedens | + | * '''Die Paragraphen der Charta des Friedens''' |
- | * §1 Die Definition des Friedens. | + | * '''§1 Die Definition des Friedens.''' |
- | :Abs. 1 Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken. | + | :'''Abs. 1''' Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken. |
- | :Abs. 2 Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden. | + | :'''Abs. 2''' Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden. |
- | * §2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität. | + | * '''§2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität.''' |
- | :Abs. 1 Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität. | + | :'''Abs. 1''' Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität. |
- | :Abs. 2 Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind. | + | :'''Abs. 2''' Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind. |
Version vom 26. November 2009, 19:28 Uhr
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[*****] Fleetadmiral AM Jean Luc Picard [CdF] |
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Der Vorläufige Text, welcher noch nicht fertig erörtert und abgestimmt ist.
Die Charta des Friedens
Präambel
Die Charta des Friedens, auch bekannt unter Delta-Konvention, soll dazu beitragen, die allgemein gültigen Verhaltensregeln im Deltaquadranten zu stärken und gegebenenfalls eine Richtlinie für die diplomatische beziehungsweise militärische Intervention zu geben sollten Parteien (die Angreifer, bzw. Aggressoren) gegen diese Verhaltensregeln, niedergeschrieben in dieser Charta des Friedens, verstoßen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass die Angreifer, bzw. Aggressoren, Unterzeichner dieser Charta sind.
- Die Paragraphen der Charta des Friedens
- §1 Die Definition des Friedens.
- Abs. 1 Eine Unterzeichnung des Nichtangriffspakts ist die Grundvoraussetzung um ein minimalen Friedenszustand zu bewirken.
- Abs. 2 Sobald man einen Friedensvertrag unterzeichnet hat besteht tatsächlicher Frieden.
- §2 Die Definition und das Verhalten bei Neutralität.
- Abs. 1 Solange keine ausdrücklichen Verträge, wie Nichtangriffspakt (NAP) und Friedensvertrag (FV), zwischen den Parteien (Aggressor und Verteidiger) bestehen, spricht man von Neutralität.
- Abs. 2 Während der Neutralität ist es ausdrücklich verboten zivil eingestufte Gebäude und Schiffe zu zerstören oder soweit zu beschädigen, dass sie funktionsuntüchtig sind.