Ultima Thule

Aus STNE-Wiki

Wechseln zu: Navigation, Suche
Inhalt | STNE | Regeln | NPC | Kolonien | Gebäude | Waren | Items | Schiffe | Waffen | Sternenkartographie | Forschungen | Handel | Siedler | RPG | Support | Index
Karte von Ultima Thule mit den geographischen Unterregionen

Ultima Thule ist ein Gebiet im äußersten Nord-Westen des Quadrantens. Das Gebiet umfasst den Siedlerraum, der von den Grenzlinien von 210|200 nach Westen bis zum Gebiet der Cardassianischen Union sowie nach Norden bis zu den Weiten des Weltraums umschlossen wird. Die Grenzlinien selbst sind dabei ebenfalls Teil des Gebiets.
Ultima Thule besteht aus den folgenden geographischen Regionen:

Garantiemächte in Ultima Thule sind die Allianzen The United Colonies of Wind Valley (ID: 1286) inklusive Associated Colonies of Wind Valley (ID: 1300) sowie Ritter des Lichts (ID: 780).

Inhaltsverzeichnis

Charta von Ultima Thule

Präambel

Wir, die Völker von Ultima Thule sind fest entschlossen und besten Willens:

  • Uns und uns Folgende vor der Geißel des Krieges zu bewahren, die mehrfach unsagbares Leid über den Norden gebracht hat.
  • Unseren Glauben an die Freiheit des Einzelnen, an Würde und Wert der Persönlichkeit, an die Gleichberechtigung von allen Völkern, ob groß oder klein, erneut zu bekräftigen.
  • Bedingungen zu schaffen, unter denen Gerechtigkeit und Achtung vor den Verpflichtungen aus Verträgen und anderen Quellen des Weltraumrechts gewahrt werden können.
  • Den sozialen Fortschritt und einen besseren Lebensstandard in größerer Freiheit zu fördern.

Und zu diesem Zwecke:

  • Achtsamkeit zu üben und als gute Nachbarn in Frieden in Ultima Thule miteinander zu leben.
  • Unsere Kräfte zu vereinen, um den galaktischen Frieden und die interplanetare Sicherheit zu wahren.
  • Grundsätze anzunehmen und Verfahren einzuführen, die gewährleisten, dass Waffengewalt nur noch im gemeinsamen Interesse von Ultima Thule angewendet wird und
  • Interplanetare Einrichtungen in Anspruch zu nehmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt aller Völker in Ultima Thule zu fördern.

Ultima Thule beschließt mit dieser Charta, in seinem Bemühen diese Ziele zu erreichen, zusammenzuwirken.

Artikel 1

  1. Wie in den Verträgen mit den Großallianzen und ehemaligen Kriegsgegner im Friedensvertrag des DQ vereinbart, ist alles westlich einschließlich der Linie Y 210 und alles nördlich einschließlich der Linie X 200 der Einflussbereich des Nordens in Zukunft als Ultima Thule bezeichnet.
  2. Ultima Thule besteht aus dem Nord Territorium, dem Wind Valley und dem Cyrannus Sternencluster.
  3. Nördlich der x Linie 80 und östlich der Y Linie 150 liegt das Nord Territorium
    Der Cyrannus Sternencluster ist östlich der Y Linie 150 und südlich der X Linie 80
    Alles westlich des Cyrannus Sternenclusters einschließlich der der bisherigen Piratenbucht ist ab sofort das Wind Valley.
  4. Alle vorherigen Gebiete innerhalb des Einflussbereiches werden damit aufgelöst und/oder umbenannt.

Artikel 2

  1. Als ansässige Allianzen werden Allianzen bezeichnet, deren Präsident ansässiger Siedler von Ultima Thule ist. Allianzen, deren Mitglieder Kolonien außerhalb von Ultima Thule unterhalten, verlieren dadurch nicht den Status einer ansässigen Allianz.
  2. Eine Allianz verliert den Status der ansässigen Allianz durch:
    1. Nichtanerkennung der Regeln von Ultima Thule.
    2. Schwere Verstöße gegen die Regeln von Ultima Thule.
    3. Wechsel der Präsidentschaft auf einen nichtansässigen Siedler.
    4. Indem der Präsident seinen Status als ansässiger Siedler verliert.
    5. fehlender NAP mit den Garantiemächten von Ultima Thule.

Artikel 3

Definition ansässige Siedler

  1. Ansässige Siedler sind diejenigen Siedler, die alle der folgenden Kriterien erfüllen. Nichterfüllen eines Kriteriums führt zur Aberkennung des Status als ansässiger Siedler.
    1. Unterhalt der Hauptwelt in Ultima Thule.
    2. Unterhalt der Mehrheit seiner Kolonien in Ultima Thule.
    3. Anerkennung und Einhaltung der Regeln Ultima Thule.
    4. Abschluss eines NAP mit den Garantiemächten von Ultima Thule.
    5. Darf keiner gebietsfremden Allianz angehören.
    6. Dürfen keine Verteidigungsabkommen und Handelsabkommen mit Allianzen oder Siedlern haben, die Ultima Thule feindlich gegenüber sind. Diese sind im Falle eines Konflikts oder im Zweifel aufzukündigen.

Artikel 4

Befugnisse

  1. Der Abschluss von NAPs ansässiger Siedler und Allianzen untereinander wird von den Garantiemächten gefördert und dringend empfohlen.
  2. Grundsätzlich erhalten nur ansässige Siedler und Allianzen die Siedlungserlaubnis in Ultima Thule. Über Kolonien gebietsfremder Siedler und oder Allianzen werden auf begründeten Antrag entschieden.
  3. Grundsätzlich kann jeder Siedler im Gebiet von Ultima Thule werden, der die Kriterien aus Artikel 3 erfüllt oder zu erfüllen bereit ist und die Gesamtheit der Charta von Ultima Thule akzeptiert und unterstützt.
  4. Die Garantiemächte haben das Recht, Gebiete zeitweise oder permanent auszuweisen, in denen gesonderte Siedlungsregeln gelten.

Artikel 5

Einflugregeln

  1. Einflug nach Ultima Thule ist anmeldepflichtig. Ausnahmen gelten einzig für Transportschiffe, die im Zuge des Fernhandels Ultima Thule erreichen.

Artikel 6

Flugverkehr innerhalb Ultima Thule

  1. Der Flugverkehr innerhalb Ultima Thule unterliegt für ansässige Siedler und Allianzen mit Ausnahme der folgenden Punkte keinen Einschränkungen.
  2. Das Recht der Garantiemächte, Sonderzonen auszuweisen, bleibt bestehen. Für legale Schiffe gebietsfremder Siedler und Allianzen gelten ebenfalls keine Einschränkungen. Auch hier behalten sich die Garantiemächte die Einrichtung von Sonderzonen vor.
  3. Der Einflug in tiefe Orbits ohne Genehmigung des Koloniebesitzers ist verboten.

Artikel 7

Handelsregeln

  1. In Ultima Thule herrscht Handelsfreiheit. Der Verkehr von Transportschiffen ist auch für gebietsfremde Siedler grundsätzlich frei.
  2. Die Garantiemächte haben das Recht, Gebiete zeitweise oder permanent auszuweisen, in denen gesonderte Flugregeln gelten.
  3. Piraterie wird in Ultima Thule verfolgt. Piraterie in Ultima Thule führt zum Verbot des Handels sowohl innerhalb Ultima Thule, als auch mit ansässigen Allianzen und Siedlern außerhalb. Ansässige Siedler, die Piraterie in Ultima Thule begehen, verlierend Ihren Status als ansässige Siedler. Je nach Fall können weitergehende Maßnahmen ergriffen werden.

Artikel 8

Interne Konflikte

  1. Interne Konflikte sind friedlich beizulegen. Im Falle eines Angriffs durch einen ansässigen Siedler besteht das Recht zur unmittelbaren Selbstverteidigung.
  2. Gegenangriffe haben zu unterbleiben, bis der Vorfall durch die Garantiemächte geklärt wurde und eine Entscheidung getroffen worden ist.

Artikel 9

Externe Konflikte

  1. Ansässige Siedler oder Allianzen, die in externe Konflikte verwickelt sind, sind gehalten diese Konflikte den Garantiemächten zur Kenntnis zu bringen.
  2. Externe Siedler oder Allianzen, die im Konflikt mit einem ansässigen Siedler oder Allianz stehen, haben das Recht zur Anhörung durch die Garantiemächte.
  3. Angriffe auf ansässige Siedler werden als Angriffe auf Ultima Thule interpretiert. Alle ansässigen Allianzen und Siedler sind zur gemeinsamen Verteidigung aufgerufen. Unterstützung des Kriegsgegners führt in jedem Falle zum Verlust des Status als ansässiger Siedler.

Artikel 10

Garantiemacht

  1. Die Allianzen The United Colonies of Wind Valley, weiter genannt UCW (Allianz ID:1286) inkl. Associated Colonies of Wind Valley, weiter genannt ACW (Allianz ID:1300) und Ritter des Lichts, weiter genannt RL (Allianz ID:780) übernehmen die Garantie dieses Abkommens und sind als einzige Garantiemacht klar definiert.
  2. Die Garantiemächte behalten sich das Recht vor, Flugbewegungen zu kontrollieren. Dies gilt auch und besonders für Portale, die als Einfallstore für Grenzverletzungen missbraucht werden können. Es wird empfohlen, den Bau von kleinen Portalen ggü. den Garantiemächten zu melden, ebenso das Erstellen von Verbindungen nach außerhalb des Nordens. Bei begründeten Verdachtsmomenten muss Auskunft und Zugang gewährt werden. Große Portale sind genehmigungspflichtig.
  3. Der begründete Einflug in tiefe Orbits ist den Garantiemächten vorbehalten. Der betroffene Siedler hat das Recht, auf Anfrage Auskunft zu den Gründen zu bekommen, die zum Einflug der Garantiemacht in den tiefen Orbit führten. Ein unbegründeter Einflug ist nicht gestattet und kann zur Anklage gebracht werden.
  4. Schiffe der Klasse Sonden, sind den Garantiemächten vorbehalten und geschützt. Die Sonden anderer Siedler dürfen umgehend zerstört werden oder müssen bei Aufforderung der Garantiemacht selbst zerstört werden.
  5. Möchte ein ansässiger Siedler von Ultima Thule zu einer Garantiemacht gehören, so ist die Mitgliedschaft bei UCW, ACW oder RL verpflichtend.

Artikel 11

Verfahrensregeln

  1. Diese Regeln gelten nur für die, denen sie auch zur Kenntnis gelangen konnten - inaktive Spieler und Allianzen sind also zunächst ausgenommen.
  2. In Streitfällen betreffend der Rechte und Pflichten der Charta entscheiden die Garantiemächte nach bestem Wissen und Gewissen. Allen betroffenen steht ein Recht auf eine faire Anhörung zu.
  3. Änderungen dieser Charter werden von der Versammlung aller ansässigen Siedler und Allianzen mit 3/4 Mehrheit beschlossen.
  4. Eine Versammlung kann von jedem ansässigen Siedler bei den Garantiemächten einberufen werden und findet unter deren Leitung statt.
  5. Jeder ansässige Siedler ist stimmberechtigt.
  6. Es zählt die 3/4 Mehrheit der an der Versammlung teilnehmenden ansässigen Siedler, es muss jedoch ausreichend Vorlauf gewährt werden, um an der Versammlung teilnehmen zu können.
  7. So lange kein Beschluss zur Änderung der Charta getroffen wurde, gilt die aktuelle Fassung.
Persönliche Werkzeuge