Gesetzgebung der Kernwelten

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(§4 Das Oberkommando)
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§1(4) ist für Bewohner und Mitglieder der <u>Imperialen Kernwelten</u> ungültig.
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§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der <u>Imperialen Kernwelten</u> ungültig.
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Version vom 23. März 2008, 16:03 Uhr

Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines

  1. Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
  2. Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
  3. Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
  4. Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.



§2 Verbote

  1. Bestehlen von Bewohnern der Imperialen Kernwelten
  2. Spionage bei Bewohnern der Imperialen Kernwelten
  3. Angriffe auf Bewohner der Imperialen Kernwelten
  4. Durchflug größerer unangemeldete militärische Flotten



§3 Bestrafungen

  1. Das Oberkommando legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
  2. Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den Imperialen Kernwelten verwiesen werden
  3. Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Imperialen Kernwelten dürfen entfernt oder vernichtet werden
  4. Unangemeldete Flotten werden umgehend entfernt oder vernichtet



§4 Das Oberkommando

  1. Das Oberkommando bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
  2. Das Oberkommando kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen


§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Imperialen Kernwelten ungültig.


Siehe auch: