Gesetzgebung der Kernwelten

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(§1 Allgemeines)
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== §1 Allgemeines==
== §1 Allgemeines==
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# Es gibt Mitglieder und Bewohner der Vorta'Vor
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# Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden
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# Mitglieder haben Mitbestimmungsrecht im Rat, Bewohner nicht
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# Alle innerhalb der Vorta'Vor sind an die Verfassung gebunden
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# Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
# Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
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# Mitglieder müssen die Vorta'Vor anerkennen
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# Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
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# Jeder darf sich in der Vorta'Vor niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
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# Jeder darf sich in den <u>Imperialen Kernwelten</u> niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
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== §2 Verbote ==

Version vom 23. März 2008, 15:57 Uhr

§1 Allgemeines

  1. Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
  2. Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
  3. Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
  4. Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.



§2 Verbote