Amalthea Cluster
Aus STNE-Wiki
Inhaltsverzeichnis |
Geschichte
Das Amalthea Cluster wurde Sternzeit 020111.0256 durch die Amalthea Federation ausgerufen.
Lage
Der Amalthea Cluster grenzt Nördlich an die Südgrenze des Windvalley von Sektor 109|141 bis 151|141 und der Ostgrenze von Sektor 151|141 bis 151|121. Danach schwenkt es Richtung Nord Territorium von Sektor 151|121 bis 164|121 ein und geht dann direkt Richtung Süden bis Sektor 164|185.
Herrschaft
Der Amalthea Cluster wird von den Amalthea Cluster Schutzmächtebündnis kontrolliert. Diese Schutzmächte sind die Amalthea Federation, die Amalthea Cluster Academy und das United Nations Space Command.
Nach Beschluss der Amalthea Federation haben nun nicht nur die Amalthea Federation & Amalthea Cluster Academy die alleinige Vorherrschaft, sondern auch die Bewohner des Amalthea Cluster haben die Möglichkeit die Regeln und Gesetze und vieles mehr mit zu bestimmen.
Gesetze und Regeln für Besucher
- §1. Der zivile Flugverkehr wird nicht eingeschränkt
- §2. Für die Besiedelung von Kolonien muss eine Genehmigung eingeholt werden. Nur in Ausnahmefällen können Dauergenehmigungen erteilt werden.
- §3. Der militärische Flugverkehr ist eingeschränkt möglich. Alle Flottenverbände ab 16 Schiffstonnen Slots müssen angemeldet und genehmigt werden. Die Anmeldung geben Sie bitte im Subraumkanal 3289 ab.
- §3.1. Unabhängig von der 16 Schiffstonnenbegrenzung gilt für folgende Schiffsklassen eine generell Anmeldepflicht: - Denison - Tug - Argos - Patrouillenschiff - Sonde - LRS-Boje - Chordat - Flugkörper Typ A - EMP-Mine - Elstar - Atria - Iowa - Venture - Nova - Boreas - Mymidon und Silverstar. Sollte eines oder mehrere dieser Schiffe innerhalb des Amalthea Clusters angetroffen werden, so wird dieses sofort zerstört oder je nach Situation Kampfunfähig gemacht.
- §4. Der Beschuss von Besuchern und Anwohnern des Amalthea Clusters ist streng verboten und wird ggf. geahndet.
- §5. Das Amalthea Cluster ist das Hoheitsgebiet der Amalthea Cluster Schutzmächte, jeglichen Anweisungen des Amalthea Cluster Schutzmächtebündnisses sind daher Folge zu leisten.
- §6. Der Bau von Stützpunkten oder anderen militärischen Einrichtungen ist nur nach Genehmigung möglich. Sollte eine nicht autorisierte militärische Einrichtung gefunden werden, so wird diese nach vorheriger Räumungsaufforderung kostenpflichtig entfernt.
- §7. Das Amalthea Cluster Schutzmächtebündnis behält sich vor, einzelnen Siedler oder Alianzen ein allgemeines Einflugs-, Durchflugs-, Besiedelungs- und Aufenthaltsverbot zu erteilen.
- §8. Die Regeln des Amalthea-Clusters sind bindend und von jedem Besucher und Bewohner einzuhalten. Die Regeln und Gesetze können sich allerdings noch zukünftigen Gegebenheiten anpassen. Die Aktuellste Version der Regeln und Gesetze finden Sie im Subraumkanal 3289.
Gesetze und Regeln für Anwohner
- §1. Der zivile Flugverkehr anderer Völker wird nicht eingeschränkt.
- §2. Der Beschuss von Besuchern und Anwohnern des Amalthea-Clusters ist streng verboten und wird ggf. geahndet.
- §3. Die Regeln des Amalthea-Clusters sind bindend und von jedem Besucher und Bewohner einzuhalten. Die Regeln und Gesetze können sich allerdings noch zukünftigen Gegebenheiten anpassen. Die Aktuellste Version der Regeln und Gesetze finden Sie im Subraumkanal 3289.
- Hinweis: Die Großmächte NPC sind von Regeln und Einschränkungen ausgeschlossen.