Gesetzgebung der Kernwelten
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Version vom 23. März 2008, 16:03 Uhr von Waran (Diskussion | Beiträge)
Inhaltsverzeichnis |
§1 Allgemeines
- Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
- Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
§2 Verbote
- Bestehlen von Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Spionage bei Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Angriffe auf Bewohner der Imperialen Kernwelten
- Durchflug größerer unangemeldete militärische Flotten
§3 Bestrafungen
- Das Oberkommando legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
- Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den Imperialen Kernwelten verwiesen werden
- Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Imperialen Kernwelten dürfen entfernt oder vernichtet werden
- Unangemeldete Flotten werden umgehend entfernt oder vernichtet
§4 Das Oberkommando
- Das Oberkommando bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
- Das Oberkommando kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen
§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Imperialen Kernwelten ungültig.
Siehe auch: