Gesetzgebung der Kernwelten
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Version vom 23. März 2008, 15:54 Uhr von Waran (Diskussion | Beiträge)
§1 Allgemeines
- Es gibt Mitglieder und Bewohner der Vorta'Vor
- Mitglieder haben Mitbestimmungsrecht im Rat, Bewohner nicht
- Alle innerhalb der Vorta'Vor sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Mitglieder müssen die Vorta'Vor anerkennen
- Jeder darf sich in der Vorta'Vor niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.