Gesetzgebung der Kernwelten
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Version vom 3. Mai 2009, 01:43 Uhr von Jarok (Diskussion | Beiträge)
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§1 Allgemeines
- Es herrscht absolute Friedenspflicht in den Imperialen Kernwelten für Anwohner und Aussenstehende!
- Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Schiffe, oder Flotten sind beim Verwalter anzumelden, oder werden nach §3 Absatz 4 zerstört oder entfernt. (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
- Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
- Sämtliche Bewohner der Imperialen Kernwelten die sich an die Gesetzgebung halten können mit Unterstützung durch Das Galaktische Imperium rechnen
§2 Verbote
- Bestehlen von Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Spionage bei Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Angriffe auf Bewohner der Imperialen Kernwelten
- Durchflug größerer unangemeldete militärische Flotten
§3 Bestrafungen
- Das Oberkommando legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
- Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den Imperialen Kernwelten verwiesen werden
- Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Imperialen Kernwelten dürfen entfernt oder vernichtet werden
- Unangemeldete millitärische Flotten, oder Schiffe, werden umgehend entfernt oder vernichtet
§4 Das Oberkommando
- Das Oberkommando bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
- Das Oberkommando kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen
§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Imperialen Kernwelten ungültig. Diese Ausnahme gilt nur wenn bei der imperialen Siedlungsbehörde eine Kolonialisierungserlaubnis vorliegt.
Siehe auch: