Gesetzgebung der Kernwelten

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(§4 Das Oberkommando)
 
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== §1 Allgemeines==
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# Es herrscht absolute <u>Friedenspflicht</u> in den <u>Imperialen Kernwelten</u> für Anwohner und Aussenstehende!
# Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden
# Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden
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# Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
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# Militärische Schiffe, oder Flotten sind beim Verwalter anzumelden, oder werden nach §3 Absatz 4 zerstört oder entfernt. (militärisch laut Verfassung der EMZ) (gilt nur für Aussenstehende)
# Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
# Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
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# Jeder darf sich in den <u>Imperialen Kernwelten</u> niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
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# Jeder darf sich in den <u>Imperialen Kernwelten</u> niederlassen, muss dies dann vorher dem Galaktischem Imperium melden und ist ab dann an die Verfassung gebunden. (Jungsiedler sind davon nicht betroffen)
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# Sämtliche Bewohner der <u>Imperialen Kernwelten</u> die sich an die Gesetzgebung halten können mit Unterstützung durch <b>Das Galaktische Imperium</b> rechnen
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== §2 Verbote ==
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# Bestehlen von Bewohnern der <u>Imperialen Kernwelten</u>
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# Bestehlen (Piraterie jeglicher Art) von Bewohnern der <u>Imperialen Kernwelten</u>, durch Bewohner der <u>Imperialen Kernwelten</u> oder externe Mächte.
# Spionage bei Bewohnern der <u>Imperialen Kernwelten</u>
# Spionage bei Bewohnern der <u>Imperialen Kernwelten</u>
# Angriffe auf Bewohner der <u>Imperialen Kernwelten</u>
# Angriffe auf Bewohner der <u>Imperialen Kernwelten</u>
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# Durchflug größerer unangemeldete militärische Flotten
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# Durchflug größerer unangemeldeter militärischer Flotten (gilt nur für Aussenstehende)
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# Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den <u>Imperialen Kernwelten</u> verwiesen werden
# Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den <u>Imperialen Kernwelten</u> verwiesen werden
# Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der <u>Imperialen Kernwelten</u> dürfen entfernt oder vernichtet werden
# Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der <u>Imperialen Kernwelten</u> dürfen entfernt oder vernichtet werden
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# Unangemeldete Flotten werden umgehend entfernt oder vernichtet
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# Unangemeldete millitärische Flotten, oder Schiffe, werden umgehend entfernt oder vernichtet
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§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der <u>Imperialen Kernwelten</u> ungültig.
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§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der <u>Imperialen Kernwelten</u> ungültig. Diese Ausnahme gilt nur wenn bei der imperialen Siedlungsbehörde eine Kolonialisierungserlaubnis vorliegt.
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Aktuelle Version vom 13. September 2009, 23:35 Uhr

Inhaltsverzeichnis

§1 Allgemeines

  1. Es herrscht absolute Friedenspflicht in den Imperialen Kernwelten für Anwohner und Aussenstehende!
  2. Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
  3. Militärische Schiffe, oder Flotten sind beim Verwalter anzumelden, oder werden nach §3 Absatz 4 zerstört oder entfernt. (militärisch laut Verfassung der EMZ) (gilt nur für Aussenstehende)
  4. Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
  5. Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, muss dies dann vorher dem Galaktischem Imperium melden und ist ab dann an die Verfassung gebunden. (Jungsiedler sind davon nicht betroffen)
  6. Sämtliche Bewohner der Imperialen Kernwelten die sich an die Gesetzgebung halten können mit Unterstützung durch Das Galaktische Imperium rechnen



§2 Verbote

  1. Bestehlen (Piraterie jeglicher Art) von Bewohnern der Imperialen Kernwelten, durch Bewohner der Imperialen Kernwelten oder externe Mächte.
  2. Spionage bei Bewohnern der Imperialen Kernwelten
  3. Angriffe auf Bewohner der Imperialen Kernwelten
  4. Durchflug größerer unangemeldeter militärischer Flotten (gilt nur für Aussenstehende)



§3 Bestrafungen

  1. Das Oberkommando legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
  2. Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den Imperialen Kernwelten verwiesen werden
  3. Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Imperialen Kernwelten dürfen entfernt oder vernichtet werden
  4. Unangemeldete millitärische Flotten, oder Schiffe, werden umgehend entfernt oder vernichtet



§4 Das Oberkommando

  1. Das Oberkommando bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
  2. Das Oberkommando kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen


§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Imperialen Kernwelten ungültig. Diese Ausnahme gilt nur wenn bei der imperialen Siedlungsbehörde eine Kolonialisierungserlaubnis vorliegt.


Siehe auch:



Persönliche Werkzeuge