Gesetzgebung der Kernwelten
Aus STNE-Wiki
(Unterschied zwischen Versionen)
Waran (Diskussion | Beiträge) (→§4 Das Oberkommando) |
Waran (Diskussion | Beiträge) (→§1 Allgemeines) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== §1 Allgemeines== | == §1 Allgemeines== | ||
+ | # Es herrscht absolute <u>Friedenspflicht</u> in den <u>Imperialen Kernwelten</u> für Anwohner und Aussenstehende! | ||
# Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden | # Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden | ||
# Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ) | # Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ) |
Version vom 23. März 2008, 16:06 Uhr
Inhaltsverzeichnis |
§1 Allgemeines
- Es herrscht absolute Friedenspflicht in den Imperialen Kernwelten für Anwohner und Aussenstehende!
- Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
- Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.
§2 Verbote
- Bestehlen von Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Spionage bei Bewohnern der Imperialen Kernwelten
- Angriffe auf Bewohner der Imperialen Kernwelten
- Durchflug größerer unangemeldete militärische Flotten
§3 Bestrafungen
- Das Oberkommando legt je nach Schwere des Vergehens eine Strafe fest
- Bewohner können für vogelfrei erklärt und aus den Imperialen Kernwelten verwiesen werden
- Siedler von außerhalb erhalten ein (befristetes) Einflugverbot und alle Schiffe innerhalb der Imperialen Kernwelten dürfen entfernt oder vernichtet werden
- Unangemeldete Flotten werden umgehend entfernt oder vernichtet
§4 Das Oberkommando
- Das Oberkommando bearbeitet Beschwerden, Anträge und legt Strafen fest
- Das Oberkommando kann in einem Beschluss die Regeln für bestimmte Mitglieder bzw. Bewohner außer Kraft setzen
§2(4) ist für Bewohner und Mitglieder der Imperialen Kernwelten ungültig.
Siehe auch: