Gesetzgebung der Kernwelten
Aus STNE-Wiki
(Unterschied zwischen Versionen)
Waran (Diskussion | Beiträge) |
Waran (Diskussion | Beiträge) (→§1 Allgemeines) |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
== §1 Allgemeines== | == §1 Allgemeines== | ||
- | + | # Alle innerhalb der Imperialen <u>Kernwelten</u> sind an die Verfassung gebunden | |
- | + | ||
- | # Alle innerhalb der | + | |
# Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ) | # Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ) | ||
- | # | + | # Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen |
- | # Jeder darf sich in | + | # Jeder darf sich in den <u>Imperialen Kernwelten</u> niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden. |
<br> | <br> | ||
<br> | <br> | ||
+ | |||
+ | == §2 Verbote == |
Version vom 23. März 2008, 15:57 Uhr
§1 Allgemeines
- Alle innerhalb der Imperialen Kernwelten sind an die Verfassung gebunden
- Militärische Flotten ab 10 Schiffen sind beim Verwalter anzumelden (militärisch laut Verfassung der EMZ)
- Anwohner müssen die Kernwelten anerkennen
- Jeder darf sich in den Imperialen Kernwelten niederlassen, ist aber an die Verfassung gebunden.